In Gerlingen müssen Autofahrer innerorts an vielen Stellen künftig deutlich langsamer fahren als bisher. Der Gemeinderat hat einen neuen Lärmaktionsplan verabschiedet, in dem vier wichtige Straßenabschnitte definiert sind. Dort soll die zulässige Geschwindigkeit von Tempo 50 auf 40 beziehungsweise 30 reduziert werden. An den entsprechenden Stellen dürfte dann auch das von der Stadt kürzlich neu erworbene mobile Blitzgerät verstärkt zum Einsatz kommen.
Betroffen von der Geschwindigkeitsreduzierung auf 40 Kilometer pro Stunde ist die Panoramastraße zwischen dem Ende der Hauptstraße und dem Beginn des bestehenden Tempo-30-Abschnitts in der Panoramastraße. Außerdem das Teilstück ab Ende des Dreißigerbereichs bis zum Kreisverkehr. Auch in der Leonberger Straße gilt künftig Tempo 40.
Die lärmkritische Zone in der Weilimdorfer Straße liegt zwischen dem Ende des dort bestehenden Tempo-30-Bereichs und der Feuerbacher Straße. In diesem Abschnitt darf künftig ebenfalls höchstens 30 gefahren werden. Im Zuge der Neuaufstellung des Lärmaktionsplans gestartete Untersuchungen hatten ergeben, dass an diesen Lärmschwerpunkten die geltenden Tagesrichtwerte von 70 Dezibel sowie die Nachtrichtwerte von 60 Dezibel teilweise überschritten werden.
Neuer Lärmaktionsplan: Vorgaben haben sich geändert
Wie viele andere Kommunen muss Gerlingen seinen Lärmaktionsplan neu aufstellen, weil sich die Lärmberechnungsverfahren sowie gesetzliche Vorgaben geändert haben und nun generell mehr Schutz vor Verkehrslärm verlangt wird. Tatsächlich reduziert sich die Lärmbelastung von Anwohnern erheblich, wenn Autos langsamer fahren. Passieren Fahrzeuge Wohngebäude statt mit Tempo 50 nur mit 30, werden die Bewohner um etwa drei Dezibel entlastet. Bei einer Reduktion von 40 auf 30 sind es noch 1,5 Dezibel.
Auch gering wirkende Lärmunterschiede können entscheidend dafür sein, ob ein Lärmpegel als „gesundheitskritisch“ eingestuft wird oder nicht. Zuletzt hatte Gerlingens Bürgermeister Dirk Oestringer (parteilos) den kommunalen Lärmaktionsplan und die sich daraus resultierenden Maßnahmen denn auch als „wichtiges Instrument gegen den Straßenverkehrslärm“ bezeichnet.
Ein neuer Straßenbelag soll Geräusche mindern
Ein fünfter identifizierter Lärmschwerpunkt betrifft den Innenstadtbereich von Haupt-, Kirch-, Schul- und Weilimdorfer Straße, obwohl hier schon Tempo 30 gilt. Hier „verbleiben trotzdem vom Verkehrslärm stark betroffene Gebäude“, erklärt die Stadtverwaltung. In diesem Bereich sollen perspektivisch neue lärmarme Straßenbeläge dafür sorgen, dass es bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h um weitere zwei Dezibel leiser wird.
Umgesetzt werden sollen die Baumaßnahmen aber erst, wenn in den betreffenden Straßenabschnitten ohnehin Straßensanierungen anstehen. Für die Schulstraße zwischen Querstraße und Kirchstraße ist der Austausch des lauten Pflasterbelags im Zuge des Umbaus der dortigen Bushaltestelle bereits beschlossen und wird in diesem Jahr umgesetzt.