Die durchschnittliche Miete liegt in Leonberg pro Quadratmeter bei 8,80 Euro.

Leonberg - Ein einfacher Mietspiegel tritt am heutigen Dienstag, 1. Dezember, in Leonberg in Kraft. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Der wesentliche Punkt lautet, dass das durchschnittliche Mietspiegelpreisniveau für Wohnungen zwischen 35 und 160 Quadratmetern 8,80 Euro pro Quadratmeter beträgt.

 

„Es ist der erste nur für Leonberg erstellte Mietspiegel“, sagt Oberbürgermeister Martin Georg Cohn. „Die enthaltenen Daten geben eine fundierte und verlässliche Übersicht mit wesentlichen Informationen zu den ortsüblichen Mieten in unserer Stadt,“ erläutert der Rathauschef. Zuvor diente der Mietspiegel aus Fellbach als Orientierung – eine Stadt mit einem vergleichbaren Mietniveau wie Leonberg.

Die Preisstruktur im neuen Mietspiegel wurde mithilfe von Angaben zu Fläche, Baujahr, Lage und Kaltmieten in Mietinseraten statistisch abgesichert. Das Preisniveau wurde anhand von Vergleichen mit qualifizierten Mietspiegeln in der Region Stuttgart diskutiert und festgelegt.

Ausstattung spielt auch eine Rolle

Zudem sind Ausstattung und Wohnlage bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete über ein Punktesystem berücksichtigt. In einer Prüfliste sind auch Ausstattungs- und Lagemerkmale aufgeführt, die mietsteigernde oder mietsenkende Effekte haben.

Der „einfache“ Mietspiegel ist eine Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er wird von Städten in Zusammenarbeit mit Interessengruppen wie Mieter- und Vermieterverbänden und Immobilienmaklern in regelmäßigen Zeitintervallen aufgestellt und bezieht sich räumlich auf die jeweilige Stadt. Auch wenn er von der Gemeinde mit aufgestellt wird, ist er nach der Rechtsprechung kein Verwaltungsakt.

Anders ist es beim qualifizierten Mietspiegel, der nach wissenschaftlichen Grundsätzen alle zwei Jahre erarbeitet und von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter sowie der Gemeinde anerkannt wird. Er wird von der Gemeindevertretung förmlich beschlossen. In einem Zivilprozess wird vermutet, dass die genannten Mietpreisspannen zutreffen. Diese Vermutung ist aber widerlegbar.

Mietpreisbremse soll auch helfen

In Leonberg gilt seit dem 1. Juni die Mietpreisbremse – wie landesweit in 88 weiteren Städten und Gemeinden. Danach dürfen Mieten in neu abgeschlossenen Mietverträgen künftig maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Höhe der Vergleichsmiete orientiert sich am Mietspiegel.

In denselben 89 Kommunen, die von der Mietpreisbremse erfasst werden – also auch in Leonberg – gilt zudem eine von 20 auf 15 Prozent reduzierte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen. Will der Vermieter die Miete erhöhen, muss er künftig zwei Grenzen beachten: die ortsübliche Vergleichsmiete und eben die Kappungsgrenze: Der Vermieter darf die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 15 Prozent (früher 20 Prozent) erhöhen, auch wenn die ortsübliche Vergleichsmiete noch nicht erreicht ist.