Im Streit über angeblich Blei-belastete Maggi-Nudeln hat Nestlé in Indien einen Punktsieg errungen. Das Oberste Gericht in Mumbai habe das Verkaufsverbot für die beliebten „2-Minuten-Nudeln“ als „willkürlich“ aufgehoben.

Neu Dehli - Im Streit über angeblich Blei-belastete Maggi-Nudeln hat Nestlé in Indien einen Punktsieg errungen. Das Oberste Gericht in Mumbai habe Donnerstag das Verkaufsverbot für die beliebten „2-Minuten-Nudeln“ als „willkürlich“ aufgehoben, berichtete die indische Agentur PTI. Nestlé muss die Nudeln aber erst erneut testen lassen, bevor sie wieder in Indien verkauft und hergestellt werden dürfen.

 

Indiens Lebensmittelaufsichtsbehörde FSSAI hatte Anfang Juni die krausen Instantnudeln landesweit aus den Läden verbannt, nachdem einige Labore erhöhte Werte für Blei und den Geschmacksverstärker Glutamat gefunden hatten. Die Richter erklärten jedoch, das Verbot sei unverhältnismäßig gewesen, da Nestlé bereits am Vortag die fraglichen Nudeln freiwillig aus dem Handel genommen hatte.

Der Konzern hat laut Medien inzwischen 25 000 Tonnen des Fertiggerichts vernichtet. Unklar ist weiter, inwieweit die Nudeln tatsächlich mit Blei belastet sind. Tests in den USA, Großbritannien und Singapur hatten ergeben, dass die Bleiwerte im erlaubten Rahmen liegen. Auch die Richter zweifelten offenbar an der Messqualität jener Labore, die erhöhte Werte gefunden hatten. Diese Labore seien nicht für das Testen von Blei autorisiert gewesen. Die Lebensmittelaufsicht FSSAI hatte dagegen argumentiert, sie müsse zum Schutz der Verbraucher auch bei bloßem Verdacht auf Gesundheitsgefahren Verbote aussprechen können. Die Richter ordneten an, dass Nestlé jeweils fünf Proben aller neun Varianten der Nudeln binnen sechs Wochen in drei autorisierten Laboren in Indien erneut testen lässt. Wenn die Ergebnisse im erlaubten Bereich liegen, dürfe Nestlé die Nudeln wieder herstellen und verkaufen.

Ausgestanden dürfte die Maggi-Affäre damit aber noch nicht sein. Indien verlangt von Nestlé auch noch Schadenersatz in Höhe von 90 Millionen Euro wegen „unfairer Handelspraktiken“. So hatte Nestlé die billigen Tütennudeln als „ebenso schmackhaft wie gesund“ beworben. Die Regierung hat deshalb Klage beim Nationalen Verbrauchergericht, das Strafen verhängen kann, gegen den indischen Ableger des Schweizer Konzerns eingereicht.