Von Sonntag an darf das Land nur noch im ÖPNV und im medizinischen Bereich Maskenpflicht vorschreiben. Schulen bleiben zu Tests verpflichtet. Ministerpräsident Kretschmann appelliert an die Eigenverantwortung der Baden-Württemberger.

Das Land setzt vom 3. April an weitgehend auf freiwillige Coronamaßnahmen. Vorgeschrieben bleiben Masken im öffentlichen Nahverkehr. Auch für den medizinischen Bereich (Kliniken oder auch Arztpraxen) kann das Land das Tragen von Masken noch anordnen. Ansonsten entfällt nach dem Infektionsschutzgesetz die Maskenpflicht in Innenräumen vom kommenden Sonntag an.

 

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) appelliert an die Bürger, freiwillig weiterhin Masken zu tragen. „Die Appelle sind natürlich richtig, ich kann mich denen nur anschließen“, kommentierte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) zähneknirschend. Die Handlungsspielräume der Länder seien deutlich zusammengestutzt. Umso wichtiger werde es in den kommenden Wochen und Monaten sein, „dass wir auch aus Eigenverantwortung weiter Masken in sensiblen Bereichen, vor allem in Innenräumen, tragen“.

Keine Hotspots in Baden-Württemberg

Anders als Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern kommt Baden-Württemberg zu dem Schluss, die Hotspot-Regelung sei auf das Land nicht anwendbar, die weitergehende Corona-Schutzmaßnahmen erlauben würde. „Wir haben derzeit keine Überlastung des Gesundheitswesens, eine landesweite Gefährdung der Notfallversorgung liegt nicht vor“, erklärte Kretschmann. Planbare Eingriffe müssten nicht verschoben werden. Daher seien keinen weitergehenden Einschränkungen möglich.

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Die Spitzen von Grünen und CDU hatten am Dienstagmorgen beschlossen, dass Personal von Gesundheitseinrichtungen zwischen Standorten verlagert werden kann und externe Kräfte eingesetzt werden können, um regionale Überlastungen von Gesundheitseinrichtungen zu vermeiden.

Testpflicht an Schulen und Kitas bleibt

Neben der Maskenpflicht im ÖPNV und im medizinischen Bereich will Baden-Württemberg auch an der Testpflicht in Schulen und Kitas, Kliniken, der ambulanten Pflege oder etwa im Strafvollzug festhalten. Der stellvertretende Ministerpräsident Thomas Strobl (CDU) betonte: „Corona ist beileibe nicht vorbei. Wir in der Koalition sind uns vollkommen einig: Wir bleiben im Team Vorsicht!“ Wie Kretschmann kritisierte Strobl, dass der Bund die Möglichkeiten der Länder eingeschränkt habe. „Aber alle Maßnahmen, die das Infektionsschutzgesetz uns noch lässt, wollen und werden wir auch nutzen, wenn die Lage dies erfordert“, betonte er.

Schulen verlangen kostenlose Masken

Schulen beispielsweise können sich trotz fehlender Regelung freiwillig für das Tragen von Masken entscheiden. Für diese Fälle sollte das Land den Schulen weiterhin Masken zur Verfügung stellen, verlangt Gerhard Brand, der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE).

Kontroverse über Hotspots

Die Einschätzung, wann Hotspots möglich sind, bleibt kontrovers. Der FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke lobte, dass die Landesregierung Baden-Württemberg nicht zum Corona-Hotspot erklärte. „Angesichts einer milden Virusvariante Omikron, eines Gesundheitswesens, das weit von einer coronabedingten Überlastung entfernt ist, und des nahenden Frühjahrs ist es richtig, den Menschen ihre Freiheitsrechte wieder vollständig zurückzugeben“, bekräftigte Rülke die FDP-Position. Er lobte, „unsinnige Überreaktionen“ wie Ausgangssperren und flächendeckende Lockdowns habe die Berliner Ampel Kretschmann „gottlob dauerhaft aus der Hand genommen“.

SPD wirft Regierung Untätigkeit vor

Der Vorsitzende der Landes-SPD, Andreas Stoch, dagegen warnt, das „lässt den aktuellen Rekordinzidenzen ab April freien Lauf“. Er kritisiert: „Die Landesregierung kann oder will die Hotspot-Regel nicht verstehen.“ Kretschmann hatte unter anderem erklärt, die Regel greife in Baden-Württemberg nicht, da es genügend Krankenhauskapazitäten gebe, um Patienten zu verlegen, auch falls viele Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfallen. Stoch interpretiert das Gesetz anders und beruft sich auf den Bundesgesundheitsminister. Demnach könnten solche Verlegungen der Grund sein, die Hotspot-Regeln anzuwenden.