Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Grundsatzurteil eine wichtige und vernünftige Entscheidung getroffen, meint Christian Rath.

Karlsruhe - Influencerinnen wie Cathy Hummels müssen Produkthinweise nur dann als Werbung kennzeichnen, wenn sie dafür bezahlt wurden. Eigenwerbung müssen sie gar nicht kennzeichnen, weil Instagram-Nutzer das Geschäftsmodell kennen. Mit diesem vernünftigen Urteil hat der Bundesgerichtshof endlich Rechtssicherheit in einem wachsenden Markt geschaffen.