Jeden Tag kommen mehrere Hundert Geflüchtete aus der Ukraine in Stuttgart an. Doch wie geht es hier weiter? Die Neuankömmlinge haben viele Fragen. Wir stellen und beantworten hier einige – in deutscher und in ukrainischer Sprache.

Lokales: Mathias Bury (ury)

Die Ankunft in der Fremde verspricht zwar Sicherheit vor den Bedrohungen des Krieges. Doch alles ist neu, und keiner der Geflüchteten weiß bei seiner Ankunft, was ihn erwartet und wie es hier weitergeht. Deshalb haben wir einige der am häufigsten auch bei der städtischen Ukraine-Hotline gestellten Fragen aufgeführt und auch gleich beantwortet. Für die Betroffenen auch in ukrainischer Sprache.

 

Welchen Aufenthaltsstatus erhalte ich als Ukrainerin und Ukrainer?

Ukrainische Staatsangehörige können ohne Visum für einen Kurzaufenthalt von 90 Tagen nach Deutschland einreisen, diese Aufenthaltserlaubnis kann um weitere 90 Tage verlängert werden. Anfang März haben die EU-Staaten, um Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine schnell und unbürokratisch aufzunehmen, aber die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie aktiviert. Geflüchtete aus der Ukraine können so unbürokratisch ohne Einzelfallprüfung einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten. Dieser gilt zunächst ein Jahr und kann auf bis zu drei Jahre verlängert werden.

Wie erhalte ich soziale Leistungen?

Geflüchtete aus der Ukraine können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. Diese umfassen auch erforderliche ärztliche und Zahnärztliche Behandlungen. Um diese zu erhalten, muss man sich aber bei der Ausländerbehörde registrieren. Häufig ist dies schon direkt in einer Aufnahmeeinrichtung möglich.

Kann ich sofort beginnen zu arbeiten?

Im Zuge der Massenzustrom-Richtlinie dürfen Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland auch arbeiten. Auch dafür aber muss man sich zuvor bei der Ausländerbehörde registrieren. Bei reglementierten Berufen wie im medizinischen Bereich muss aber die mitgebrachte berufliche Qualifikation zunächst anerkannt werden. Die meisten Berufe sind aber nicht reglementiert.

Können meine Kinder in die Kita gehen?

Grundsätzlich ja, wenn es einen Platz in einer Einrichtung gibt. Die Stadt Stuttgart erklärt dazu, man schaue, welche Betreuungs- und welche Spielangebote man den Kindern machen könne. Dazu wird man zunächst den Bedarf ermitteln. Die Stadt Stuttgart betont aber, dass die Kita-Plätze weiter regulär verteilt werden. Eine Bevorzugung sei nicht vorgesehen.

Wo können meine Kinder in die Schule gehen?

Ja, geflüchtete Kinder sind berechtigt, wenn sie das möchten, direkt nach ihrer Ankunft eine Schule zu besuchen. Laut dem Kultusministerium des Landes können die Eltern mit den Kindern direkt zu einer Schule gehe, von der sie aufgenommen und einer Klasse zugeteilt werden. Häufig bringen Schüler geflüchtete Kinder, die bei ihnen untergekommen sind, einfach mit in ihre Schule. Das passende Angebot prüft die Schule gemeinsam mit dem zuständigen Schulamt. In der Regel besuchen Kinder im Grundschulalter die nächstgelegene Grundschule. Bei den weiterführenden Schulen helfen die Schulen und die Schulaufsicht, das passende Angebot in der Nähe zu finden. Überdies gibt es Vorbereitungsklassen für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche, die nicht ausreichend Deutsch sprechen.

Wo kann ich Geld wechseln?

Die von Geflüchteten nach Deutschland mitgebrachte Landeswährung Hrywnja ist hier praktisch wertlos. Da es keinen Markt mehr dafür gibt, tauschen Banken diese auch nicht mehr.

Kann ich ein Konto eröffnen?

Geflüchtete aus der Ukraine haben das Recht, bei einer Bank ein sogenanntes Basiskonto auf Guthabenbasis zu eröffnen. Dieses kann etwa für Einzahlungen und Überweisungen genutzt werden. Für die Kontoeröffnung genügt die Angabe einer Postanschrift, also die Erreichbarkeit. Ein Wohnsitz im Sinne des Meldegesetzes ist nicht nötig. Man muss bei der Bank aber einen gültigen ukrainischen Personalausweis oder Reisepass vorlegen, sonst kann eine Bank die Kontoeröffnung ablehnen.