Behörden müssen seit zwei Jahren Auskunft über ihr Handeln geben, doch das Instrument wird bisher nur zögerlich genutzt. Landesbeauftragter Stefan Brink ist unzufrieden mit der Transparenzkultur von Land und Kommunen.

Stuttgart - Nur die wenigsten Bürger wissen, dass sie seit gut zwei Jahren gegenüber Behörden von Land und Kommunen einen Anspruch auf umfangreiche Auskünfte haben: Dies stellt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Stefan Brink, in seinem ersten Tätigkeitsbericht zum Thema Informationsfreiheit fest. Während der Datenschutz im Bewusstsein der Bevölkerung fest verwurzelt sei und auch eine Reihe von Skandalen in diesem Bereich das öffentliche Bewusstsein geschärft habe, friste die Informationsfreiheit „eher ein Schattendasein“, heißt es in dem 70-seitigen Bericht, den Brink an diesem Dienstag vorstellen will. Die staatlichen und kommunalen Stellen, so seine Forderung, müssten deshalb stärker als bisher für die Informationsfreiheit werben.

 

Allerdings sei der Landtag mit dem Ende 2015 in Kraft getretenen Gesetz „eher vorsichtig und tastend denn mutig und entschlossen“ vorgegangen, schreibt Brink. Denn es gebe zahlreiche Ausnahmetatbestände und andere „Verzagtheiten“. Weder das Landesamt für Verfassungsschutz noch der Rechnungshof, weder der SWR noch Sparkassen, Schulen oder Hochschulen seien unbeschränkt auskunftspflichtig. Brink: „Und das unabhängig davon, ob im Einzelfall berechtigte Geheimhaltungsgründe vorliegen oder nicht.“ Nicht besonders bürgerfreundlich seien auch die Gebührenregelungen.

Transparenz, nein Danke!

Nicht von ungefähr schneide Baden-Württemberg mit seinem Informationsfreiheitsgesetz im Ländervergleich und im Vergleich zum Bund schlecht ab. Spätestens bei der bis zum Jahr 2020 vorgesehenen Evaluierung des Gesetzes werde man über diese Schwachpunkte reden müssen, schlägt der Landesbeauftragte vor.

Ein schlechtes Zeugnis stellt Brink den Behörden für ihre Transparenzkultur aus. Insbesondere Kommunen und Kreise könnten Akzeptanz und Vertrauen der Bürgerschaft erhöhen, „indem sie sich selbst auch außerhalb gesetzlicher Vorgaben dazu verpflichten, Zugang zu möglichst vielen Informationen zu ermöglichen“, heißt es in dem Bericht. So bleibe den Bürgern der Zugang zu vielen Daten öffentlicher Unternehmen wie etwa den Gehältern der Geschäftsführer verwehrt. Nur 13,2 Prozent der Unternehmen in städtischer Hand legten die Gehälter ihrer Geschäftsführenden offen. Dass viele Bürger das Vertrauen in staatliche Institutionen zu verlieren drohten, komme nicht von ungefähr: „Mangelnde Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns und Entscheidungen, die hinter verschlossenen Türen vorbereitet und ohne öffentliche Diskussion beschlossen werden, sind ausschlaggebende Gründe dafür.“ Dieser Vertrauensverlust könne nur durch weitreichende Transparenz wettgemacht werden.

Warnung vor hohen Gebühren

Mit dem Informationsfreiheitsgesetz hat der Landtag einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu Informationen gegenüber den Behörden des Landes und den Kommunen geschaffen. Das Gesetz sieht allerdings keine Kostenfreiheit vor, sondern erlaubt informationspflichtigen Stellen die Erhebung von Gebühren und Auslagen als Ausgleich für den Aufwand. Allerdings darf dies nicht zur Abschreckung führen. Zumindest müssen die Behörden bei Kosten ab 200 Euro die Antragsteller vorab darüber informieren und nachfragen, ob diese den Informationszugang trotz der zu erwartenden Kosten weiterverfolgen möchten.

Antragsberechtigte – das sind alle Menschen unabhängig von Nationalität, Wohnsitz und Alter – können sich ebenso wie die auskunftspflichtigen Stellen beim Landesbeauftragten über ihre Rechte und Pflichten beraten lassen. Die Zahl der Ratsuchenden hat laut Brink im vergangenen Jahr gegenüber 2016 zugenommen: von 64 schriftlichen Eingaben auf 101. In beiden Jahren habe es etwa ebenso viele telefonische Beratungsanfragen gegeben.