Inklusion im Kreis Esslingen 3000 Stellen für Schwerbehinderte unbesetzt

Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung sind rar. Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Für Schwerbehinderte bleibt es trotz einer gesetzlichen Pflichtquote schwer, einen Arbeitsplatz zu finden. Viele Unternehmen im Kreis Esslingen erfüllen die Vorgaben nicht und bezahlen die Ausgleichsabgabe. Warum ist das so?

Menschen mit Behinderung sollen besser am Arbeitsmarkt teilhaben können. Der Staat hat deshalb die Arbeitgeber in die Pflicht genommen: Private, aber auch öffentliche Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen fünf Prozent der Stellen mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Kommen sie dieser Auflage nicht oder nicht vollständig nach, müssen sie eine Strafe zahlen – die sogenannte Ausgleichsabgabe. Diese ist je nach Erfüllungsquote gestaffelt und kann bis zu 360 Euro pro Monat und nicht besetztem Pflichtarbeitsplatz betragen.

 

Arbeitsagentur muss oft nachhaken

Ob die Betriebe den Vorgaben nachkommen, können die Behörden kontrollieren. Denn die Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen, erläutert Kerstin Fickus, die Sprecherin der auch für den Landkreis Esslingen zuständigen Agentur für Arbeit Göppingen. Stichtag für die Meldung ist immer der 31. März eines Jahres. Ein Selbstläufer ist das allerdings nicht: Im Jahr 2020 – aktuellere Zahlen liegen noch nicht vor – gab es im Kreis Esslingen demnach 1146 Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten. Und von denen musste laut Fickus „etwa jeder siebte Betrieb an die Abgabe der Meldung nochmals erinnert werden“. Werde der Aufforderung dann nicht nachgekommen, „wird dies als Ordnungswidrigkeit verfolgt und geahndet“.

Der Statistik der Göppinger Arbeitsagentur zufolge waren im Jahr 2020 im Kreis Esslingen 5414 schwerbehinderte Menschen beschäftigt. 2945 Pflichtarbeitsplätze blieben laut Fickus unbesetzt. Die Quote besetzter Pflichtarbeitsplätze bei den Betrieben lag insgesamt bei 3,3 Prozent. Wobei ein Unterschied festzustellen ist: „Öffentliche Arbeitgeber erfüllten die Quote bei der Beschäftigung Schwerbehinderter mit fünf Prozent besser als private Arbeitgeber. Dort lag die Quote bei 3,1 Prozent“, berichtet die Agentursprecherin.

Vor allem private Firmen zahlen

Von den 1146 Arbeitgebern – 74 öffentliche und 1072 private – hat nur knapp ein Drittel (358) keine Ausgleichsabgabe zahlen müssen. Der Rest wurde zur Kasse gebeten: Die Höhe der Ausgleichsabgabe beträgt je unbesetzten Pflichtarbeitsplatz 140 Euro im Monat bei einer Beschäftigungsquote von drei Prozent bis fünf Prozent, 245 Euro bei zwei Prozent bis drei Prozent und 360 Euro bei einer Beschäftigungsquote von weniger als zwei Prozent. Etwa 40 Prozent der Unternehmen (460) haben demnach eine Ausgleichsabgabe nach dem niedrigsten Staffelsatz gezahlt, 162 und 166 Firmen waren es in den jeweils höheren Stufen. Alles in allem kamen so mehr als 160 000 Euro zusammen. In ganz Baden-Württemberg sind laut dem für die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgaben zuständigen Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) im Jahr 220 über 100 Millionen Euro eingefordert worden.

Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Abgabe ab März 2025 sogar bis zu doppelt so hoch liegen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums hat das Kabinett vor kurzem gebilligt. Dagegen regt sich Protest. Von den Firmen werde Unmögliches verlangt, klagt Ralph Wurster, der Geschäftsführer der Bezirksgruppe Neckar-Fils des Arbeitgeberverbands Südwestmetall. „Fast 80 Prozent der Unternehmen, die die Ausgleichsabgabe zahlen müssen, nennen als Grund eine zu geringe Zahl an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern mit Schwerbehinderungen.“

Gezielt schwerbehinderte Menschen zu rekrutieren sei schwierig, da die Frage nach einer Behinderung im Vorstellungsgespräch unzulässig sei, moniert Ralph Wurster. Wie viele Menschen mit Behinderungen tatsächlich beschäftig seien, wisse daher auch niemand genau.

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