Für Schwerbehinderte bleibt es trotz einer gesetzlichen Pflichtquote schwer, einen Arbeitsplatz zu finden. Viele Unternehmen im Kreis Esslingen erfüllen die Vorgaben nicht und bezahlen die Ausgleichsabgabe. Warum ist das so?

Menschen mit Behinderung sollen besser am Arbeitsmarkt teilhaben können. Der Staat hat deshalb die Arbeitgeber in die Pflicht genommen: Private, aber auch öffentliche Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen fünf Prozent der Stellen mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Kommen sie dieser Auflage nicht oder nicht vollständig nach, müssen sie eine Strafe zahlen – die sogenannte Ausgleichsabgabe. Diese ist je nach Erfüllungsquote gestaffelt und kann bis zu 360 Euro pro Monat und nicht besetztem Pflichtarbeitsplatz betragen.