Der geistig behinderte Henri eignet sich nicht als Präzedenzfall, sagt der Kultusminister. Es gibt wohl einige Besonderheiten und Missverständnisse. Die Inklusion bleibt aber ein Thema für alle Schularten.

Stuttgart - Der „Fall Henri“ bewegt seit Monaten die Gemüter. Offen ist, ob er mit der Empfehlung des Kultusministers Andreas Stoch (SPD), den elfjährigen geistig behinderten Jungen aus Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis) lieber an einer von zwei nahe gelegenen Gemeinschaftsschulen oder an einer Werkrealschule anzumelden, wirklich abgeschlossen ist.

 

Stoch empfiehlt diese Schulen, da sie gute Rahmenbedingungen böten und Erfahrungen mit dem inklusiven Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderung hätten. Dieselbe Empfehlung hat auch das Staatliche Schulamt Mannheim den Eltern von Henri unterbreitet. Diese wünschen aber den Besuch des Gymnasiums, damit das Kind, das das Down Syndrom hat, mit seinen Freunden zusammen bleiben kann.

Kein Anspruch auf eine bestimmte Schule

Henri kann aufgrund seiner Behinderung, das Ziel des Gymnasiums, das Abitur, nicht erreichen. Der Kultusminister hat aber schon mehrfach angekündigt, dass das Land anstrebt, behinderte Kinder auch dann an Regelschulen aufzunehmen, wenn sie das Ziel der Schule nicht erreichen können und einen ihren Fähigkeiten entsprechenden zieldifferenten Unterricht benötigen. Wenn im kommenden Jahr das Inklusionsgesetz erlassen wird, soll es auch ein Elternwahlrecht geben. Doch bezeichnete es Stoch als Irrtum, wenn Eltern erwarten würden, dass sie dann Anspruch auf eine bestimmte Schule für ihre Kinder hätten.

Der Fall wird bundesweit grundsätzlich diskutiert, er eignet sich laut Stoch aber keineswegs als Präzedenzfall. Das Gymnasium und die Realschule Walldorf haben die Aufnahme von Henri abgelehnt, weil sie nicht die adäquaten Rahmenbedingungen hätten. Dabei sah es bis vor wenigen Monaten noch so aus, als liefe alles glatt und Henri könnte mit seinen Grundschulfreunden im Herbst auf das Gymnasium wechseln. Doch wie aus Ministeriumskreisen verlautete, waren Eltern und Schule von einer Ausstattung ausgegangen, die sich so nicht umsetzen ließ. Das führte dazu, dass die Lehrer und die Eltern der anderen Kinder am Gymnasium die Aufnahme Henris ablehnten. Nur einer von 95 Lehrern des Gymnasiums hatte sich bereit erklärt, eine inklusive Klasse zu unterrichten. Zahlreiche Protestaktionen folgten. Drastisch protestierte die Landesarbeitsgemeinschaft „gemeinsam leben, gemeinsam lernen“, bei der auch Henris Mutter aktiv ist.

Kultusminister Stoch betonte, in der Grundschule sei die Inklusion sehr gut verlaufen. Auch wenn er jetzt das Gymnasium nicht in die Pflicht genommen habe, so sei das Thema Inklusion ein Aufgabe aller Schulen und Schularten.

Entscheidung von „ganz oben“

Dass der Kultusminister überhaupt die Entscheidung öffentlich an sich gezogen hat, ist in der grün-roten Koalition nicht einhellig auf Zustimmung gestoßen. Doch Stoch betont, der Walldorfer Fall sei ein Einzelfall. Baden-Württemberg erprobt seit einigen Jahren in den fünf Modellregionen Biberach, Freiburg, Konstanz, Mannheim und Stuttgart die inklusive Beschulung. Walldorf gehört zur Modellregion Mannheim. Nur in einer Modellregion wäre es laut Stoch überhaupt möglich, an einer Schule einen Modellversuch anzuordnen. Dass er selbst entschieden habe erklärte er gegenüber der Stuttgarter Zeitung so: „„Wir haben noch nie Inklusion zwangsweise angeordnet, das wäre der erste Fall gewesen. Es war nicht falsch, das ganz oben zu entscheiden.“