Inklusion in Leonberg Ein Schüler wie alle anderen auch
Der elfjährige Emil leidet an einer Muskelerkrankung. Dank einer Schulbegleiterin kann er das Albert-Schweitzer-Gymnasium besuchen.
Der elfjährige Emil leidet an einer Muskelerkrankung. Dank einer Schulbegleiterin kann er das Albert-Schweitzer-Gymnasium besuchen.
Dass der elfjährige Emil die fünfte Klasse des Leonberger Albert-Schweitzer-Gymnasium besuchen darf, hat er nicht nur seinen guten schulischen Leistungen zu verdanken, sondern auch, dass er Begleiterin Karina Porst an seiner Seite hat. Die 47-Jährige unterstützt den Fünftklässler bei der Bewältigung seines Schulalltags im Klassenzimmer oder auf dem Pausenhof und fördert gleichzeitig seine Selbstständigkeit. Emil ist körperlich nicht so belastungsfähig wie andere Kinder in seinem Alter. Er leidet an einer Muskelkrankheit. „Irgendwann werde ich im Rollstuhl sitzen“, sagt der Gymnasiast. Daher muss er gut auf sich aufpassen. Schweres zu tragen, wie seinen Schulranzen, sollte er vermeiden. In jedem Stockwerk des Schulgebäudes hat er einen besonderen Stuhl, wo er die Beine hochlagern kann. Treppensteigen ist mühsam. „Ein Fahrstuhl wird gerade im ASG gebaut, wenn der fertig ist, wird vieles einfacher“, sagt Karina Porst. Im Sportunterricht macht der Schüler das, was er kann, von der Benotung wurde er befreit. Ansonsten ist er Schüler wie alle anderen auch, ein Teil der Klassengemeinschaft. Emils Schulbegleiterin ist immer in der Nähe, beobachtet und gibt bei Bedarf Hilfeleistung – selbstverständlich auch mal für die anderen Kinder. Für die Klassenkameraden sei das eine ganz „normale“ Sache, dass Emil eine Schulbegleiterin hat. „Kinder leben mit einer Selbstverständlichkeit Vielfalt und Toleranz, sie fragen einfach, wenn sie was wissen wollen und möchten eine klare Antwort“, sagt Cornelia Lentl, die Geschäftsführerin der Leonberger Lebenshilfe, die pädagogische Fachkräfte und qualifizierte Assistenzkräfte bereitstellt und diese auch fachlich während eines Einsatzes über das Schuljahr hinweg begleitet.
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York verabschiedet und trat 2008 in Kraft. Und mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Deutschland ist ein Meilenstein bei der Herstellung von Inklusion und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben entstanden. Paragraf drei des baden-württembergischen Schulgesetz besagt, dass gleichberechtigtes, gemeinsames Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung zugänglich gemacht werden müsse. „Wir reden also nicht nur über die Beschulung in den Sonderpädagogischen Beratungs- und Bildungszentren wie die Karl-Georg-Haldenwang-Schule in Leonberg, sondern auch insbesondere in allgemeinbildenden Schulen. Und genau da setzen wir an“, betont die Geschäftsführerin der Lebenshilfe. Das Recht auf Teilhabe an Bildung könne den Menschen mit Behinderung nicht mehr abgesprochen werden, sondern müsse möglich gemacht werden. „Schulbegleitungen leisten daher einen ganz wichtigen Beitrag zu Inklusion. Sie unterstützen Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung ganz selbstverständlich darin, ihr Recht auf inklusiven Unterricht und ihr Recht auf Teilhabe an Bildung wahr zu nehmen“, sagt Lentl. Jetzt müsse noch für Barrierefreiheit an Schulen gesorgt werden. „Natürlich schaffen es nicht alle Kinder, am Regelunterricht teilzunehmen, wenn beispielsweise ihre kognitiven Fähigkeiten zu stark eingeschränkt sind“, sagt Cornelia Lentl. „Doch grundsätzlich haben Kinder und Jugendliche mit einer seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung Anspruch auf eine Schulbegleitung sowie diejenigen, die von einer Behinderung bedroht sind“, sagt Lentl. Und der Bedarf nehme drastisch zu. „Viele Kinder kommen ins Land, durch Kriege und Flucht traumatisiert, viele Kinder haben auch kein stabiles Elternhaus.“
Erster Ansprechpartner ist zumeist die Schule. Sie ist verpflichtet, die Erziehungsberechtigten darüber aufzuklären, dass der Schulunterricht mit dem Schüler beziehungsweise der Schülerin ohne Unterstützung nicht sinnvoll für alle Beteiligten ist. Der Antrag für eine Unterstützung muss dann von den Erziehungsberechtigten beim Landratsamt gestellt werden. Gemeinsam wird dann festgestellt, wie viele Stunden das Kind an Unterstützung erhält. Die Kosten werden vom Landratsamt übernommen.
Kürzlich machte Emils Klasse einen Ausflug auf die Alb zur Nebelhöhle, wo die Kinder viele Treppen meistern mussten. Was sich für den Elfjährigen zunächst scheinbar als Problem darstellte, wurde zum schönen Miteinander. Denn der Führer, der die Gruppe in die Tiefe begleitete, zeigte den Schülerinnen und Schülern, wie sie ihrem Klassenkameraden zu zweit ganz einfach Hilfestellung leisten konnten. „Kinder sind unbefangen, übernehmen auch gerne Verantwortung“, sagt Karina Porst aus Ditzingen. Die gelernte Bäckereifachverkäuferin ist berufliche Quereinsteigerin. Nachdem ihre beiden Töchter älter wurden, entdeckte sie ihr Interesse an Psychologie, machte eine Ausbildung zur Heilpraktikerin für Psychotherapie, lernte hier viel über Krankheitsbilder und landete schließlich bei der Lebenshilfe. Weil sie bald aus persönlichen Gründen aus Ditzingen wegziehen wird, kann sie Emil künftig nicht mehr begleiten. Das bedauern beide. Allerdings hat Emil den Wunsch, auch mal eine männliche Schulbegleitung an der Seite zu haben. Was Karina Porst nachvollziehen kann. „Die Kinder kommen in die Pubertät, da brauchen sie jemanden, mit dem sie manche Themen auch besprechen können.“
Infoveranstaltung Die Lebenshilfe Leonberg benötigt für jedes Schuljahr Personal – sowohl Mitarbeitende mit pädagogischer Vorbildung als auch Assistenzkräfte ohne Vorbildung, die eine entsprechende Schulung bekommen. Hierzu findet am Freitag, 28. Juni um 18 Uhr in den Räumen der Lebenshilfe (Ulmer Straße 37) eine Informationsveranstaltung statt.