Mit einem inklusiven Wahlrecht soll auch Menschen mit einer Behinderung die Teilnahme an Wahlen ermöglicht werden. Dafür setzt sich nun die große Koalition ein.

Berlin - Die große Koalition hat sich darauf geeinigt, Hürden im Wahlrecht für Behinderte abzubauen. Die im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz bestehenden Wahlrechtsausschlüsse würden aufgehoben, heißt es in einem gemeinsamen Antrag von Union und SPD, der dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Mittwoch) vorliegt. „Wir freuen uns, dass die Union nach langen Verhandlungen dem Anliegen der SPD gefolgt ist und wir nun den Weg für ein inklusives Wahlrecht freimachen konnten“, sagte der zuständige Berichterstatter auf SPD-Seite, Matthias Bartke, dem RND.

 

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag die Beendigung dieser Ausschlüsse vereinbart. Seit Wochen verhandelte die Koalition hinter den Kulissen. Laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes ist bislang von Wahlen ausgeschlossen, wer seine Angelegenheiten nicht selbst regeln kann und deshalb in allen Bereichen eine Betreuerin oder einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen hat. Betroffen sind mehr als 80 000 Menschen in Deutschland.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 21. Februar den Ausschluss betreuter Menschen von Wahlen für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzentwurf der Koalition soll laut RND zum 1. Juli 2019 in Kraft treten. Er würde somit noch nicht für die Europawahl Ende Mai gelten. Am Freitag berät auch der Bundestag über das Thema.