Baden-Württemberg muss 1,2 Millionen Euro Strafe an das Integrationsamt zahlen, weil die Landesverwaltung nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigt.

Stuttgart - In der Landesverwaltung geht der Anteil der schwerbehinderten Mitarbeiter seit Jahren zurück. 2017 waren dort 4,62 Prozent der Arbeitsplätze mit Personen mit Einschränkungen besetzt. 2014 waren es 5,17 Prozent, 2015 noch 4,98 Prozent und 2016 nur 4,82 Prozent.

 

Weil Baden-Württemberg auch 2017 die Fünf-Prozent-Quote nicht erreicht hat, muss es erneut eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales überweisen – in Höhe von 1,18 Millionen Euro. Seit langem sind Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Stellen mit schwerbehinderten Mitarbeitern zu besetzen. Wird diese Quote nicht erfüllt, müssen sie bis zu 320 Euro pro Person und Monat bezahlen.

Nachholbedarf bei Schulen und Hochschulen

Zwischen den Ministerien gibt es deutliche Unterschiede. Spitzenreiter sind das Sozialministerium mit einem Anteil von 10,35 Prozent und das Finanzministerium mit 8,2 Prozent. Schlusslicht sind wie seit Jahren das Wissenschaftsministerium mit 3,76 Prozent und das Kultusministerium mit 3,79 Prozent, die sich beide verschlechtert haben. Alle übrigen Ministerien erfüllen die Quote.

Das Kultusministerium habe mit Abstand die meisten Beschäftigten, sagte ein Sprecher. „Um die Fünf-Prozent-Quote erfüllen zu können, müssten wir fast 6000 schwerbehinderte Beschäftigte einstellen. Dafür fehlen uns die entsprechenden Bewerber.“ Auch entschieden sich Menschen mit Schwerbehinderung „oftmals aus persönlichen Gründen und aufgrund der hohen Anforderungen seltener für den Lehrerberuf“. Von den rund 105 000 Stellen im Bereich des Kultusministerium sind rund 94 000 Lehrerstellen.

Das Wissenschaftsministerium führt seine niedrige Quote auf die Personalstruktur an den Hochschulen zurück. Dort würden frei werdende Stellen üblicherweise mit jüngeren Wissenschaftlern besetzt. Bei dieser Gruppe sei der Anteil der Schwerbehinderten geringer als in anderen Bereichen.

Um die Lage zu verbessern, soll eine interministerielle Arbeitsgruppe Vorschläge machen, wie mehr Menschen mit Behinderungen ihren Platz in der Arbeitswelt finden oder behalten können. Denn mit zunehmendem Alter wächst das Risiko. Bei 6,9 Millionen der rund 7,7 Millionen Betroffenen bundesweit war laut Statistischem Bundesamt eine Krankheit der Grund für die Schwerbehinderung, rund 124 000 hatten einen Unfall oder erlitten eine Berufskrankheit. Von Geburt an behindert waren rund 259 000 Personen.

Personalchefs sensibilisieren

An diesem Donnerstag befasst sich auch der Landtag in Stuttgart mit der Situation Behinderter in der Landesverwaltung. „Die größte Barriere ist noch immer in den Köpfen“, sagt Stephanie Aeffner, Behindertenbeauftragte des Landes. Um mehr Schwerbehinderte in den Landesdienst zu bringen oder dort zu halten, müssten die Personalverantwortlichen in den Ministerien und den ihnen nachgeordneten Behörden mehr sensibilisiert werden und das Thema Inklusion bei der Aus- und Weiterbildung eine größere Rolle spielen. Viele sähen Behinderte als Hilfeempfänger und beachteten kaum ihre fachlichen und sozialen Kompetenzen. Sie befürchteten, dass sie weniger leistungsfähig und öfter krank seien.

Verbesserungsmöglichkeiten im Schulbereich etwa sieht Aeffner bei der Zuweisung von Lehrerstellen. Mitunter könnten Lehrer im Rollstuhl ihre Arbeit gar nicht aufnehmen, weil die für sie vorgesehene Schule nicht barrierefrei sei. Positiv wertet sie, dass Lehramtsanwärter ihr Referendariat künftig auch in Teilzeit absolvieren können. Das erleichtere es nicht nur Eltern, sondern auch Schwerbehinderten, die hohen Anforderungen in der praktischen Lehrerausbildung besser zu bewältigen.

Zurückholen statt Auslagern

Kritisch sieht Aeffner, dass die Zahl der einfachen Arbeitsplätze in den öffentlichen Einrichtungen immer mehr abnimmt, weil die Versorgung in Kantinen, Putzdienste und andere Aufgaben an Privatfirmen vergeben werden. Dadurch gingen auch viele Stellen für Menschen mit Behinderungen verloren, sagt sie. Aus ihrer Sicht sollte die Landesverwaltung prüfen, ob es nicht sinnvoller sei, für diese Bereiche wieder selbst Personal einzustellen. „Durch die Auslagerung spart der Staat nur vordergründig.“ Was er an einem Ende behalte, müsse er an einem anderen ausgeben – etwa als Sozialhilfe. Durch versicherungspflichtige Jobs hingegen wären Betroffene auch besser gegen Armut abgesichert.

Wichtig ist Aeffner aber auch, dass Mitarbeiter besser geschützt werden. „Vorgesetzte greifen oft zu spät ein, wenn Mitarbeiter überlastet sind“, sagt sie. Viele Beschäftigte in der Alten- und Krankenpflege bekämen schwere Rückenprobleme, auch die psychischen Erkrankungen nähmen zu. Bei der Wiedereingliederung fehle es ebenfalls oft an Unterstützung. Stattdessen würden betroffene Mitarbeiter häufig vorzeitig in den Ruhestand gedrängt.