Moritz Groß geht gerne in eine Tübinger Gemeinschaftsschule - aber weil sich Land und Landratsamt über die Bezahlung der Pausenbetreuung streiten, droht dem Schüler mit Downsyndrom die Förderschule.

Tübingen - Ein 14 Jahre alter Junge mit Downsyndrom weiß noch nicht, ob er nach den Sommerferien weiter in die Geschwister-Scholl-Gemeinschaftsschule (GSS) in Tübingen gehen darf. Grund ist ein Zwist zwischen dem Landratsamt und dem Staatlichem Schulamt über die Finanzierung der Betreuung dieses Kindes. Tübingens Landrat Joachim Walter, seit kurzem Präsident des Landkreistages, appelliert dafür, den Fall im Rahmen des Schulgesetzes rasch zu regeln. Obwohl seine Behörde der Familie des Jungen einen Ablehnungsbescheid geschickt hat, deutet Walter eine unbürokratische Entscheidung an. Eigentlich sei das Schulamt in der Pflicht, „aber wir müssen an das Kind denken und versuchen, die missliche Lage zu lösen“. Moritz Groß besuchte bis 2012 in seinem Wohnort Kusterdingen (Kreis Tübingen) in der Grund- und Hauptschule eine integrative Außenklasse der Fördereinrichtung Kirnbachschule Pfrondorf. „Vier Kinder wurden von einer Sonderpädagogin betreut, Moritz konnte an der Regelschule unterrichtet werden und war bestens in seinen Wohnort integriert“, berichtet Moritz’ Mutter Martina Groß. „Sieben Jahre konnte er dort bleiben“.