Innenminister Reinhold Gall (SPD) bringt die Vorratsdatenspeicherung wieder in die Diskussion. In der Koalition sorgt das für Streit.
Stuttgart - Wegen der fehlenden Vorratsdatenspeicherung können nach Ansicht von Innenminister Reinhold Gall (SPD) viele Straftaten nicht aufgeklärt werden. Deshalb hält Gall eine gesetzliche Neuregelung für erforderlich, wie er in seiner Antwort auf eine Landtagsanfrage der CDU erklärte: Zum Stichtag 4. Juli 2011 habe ihm das Landeskriminalamt 554 beispielhafte Fälle gemeldet, bei denen die Ermittlungen wegen fehlender Daten „wesentlich erschwert oder vereitelt wurden oder bei denen nicht rechtzeitig Gefahrenabwehrmaßnahmen getroffen“ werden konnten. In 242 Fällen seien die Verkehrsdaten der einzige Ermittlungsansatz gewesen.
In der grün-roten Koalition gibt es seit einigen Wochen Streit über das Thema. Während Gall eine Wiedereinführung der Speicherung von Telefon- und Internetdaten verlangt, lehnen die Grünen dies ab. Im Koalitionsvertrag heißt es, „bei der Vorratsdatenspeicherung setzen wir uns dafür ein, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts präzise einzuhalten.“ Die Karlsruher Richter hatten die Speicherung in ihrer bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt. Seit dem Urteil vom 2. März 2010 werden von den aktuell 89 Diensteanbietern in Deutschland nur noch Verbindungsdaten zur Rechnungsstellung und Dokumentation sowie bei Flatrate-Verträgen zur Störungsbeseitigung gespeichert. Der Präsident des Bundeskriminalamtes und die Gewerkschaft der Polizei hatten dies kritisiert.
Telefonanbieter wiesen Anfragen zurück
Nach Angaben von Gall arbeitet das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg derzeit im Auftrag des Bundesjustizministeriums an einer Erhebung zu den entstandenen Schutzlücken bei der Strafverfolgung.
Im Zeitraum vom 2. März bis 26. April 2011 wiesen die Telefonanbieter 84,5 Prozent der Auskunftsersuchen der Polizei aufgrund des Wegfalls der Vorratsdatenspeicherung zurück. In neun von zehn Fällen wollte die Polizei Kunden- und Bestandsdaten erheben. „Diese sind für die Ermittlung von Tatverdächtigen im Bereich der Cyber-Kriminalität in vielen Fällen der einzige Ermittlungsansatz. Das Innenministerium hält diese Entwicklung für nicht hinnehmbar“, erklärte Gall.