Mit einer Reihe von Gesetzesvorhaben will der sozialdemokratische Justizminister Heiko Maas politisch in die Offensive kommen. So sollen Wohnungseinbrüche deutlich härter bestraft werden. Doch der Vorstoß sorgt für Kritik.

Berlin - Die Offensive von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) in Sachen innerer Sicherheit wird zu heftigen Debatten führen, so viel steht fest. Am intensivsten dürfte die Auseinandersetzung beim Thema Wohnungseinbrüche ausfallen, weil Maas hier an zwei Fronten zu kämpfen hat: Der Opposition geht er viel zu weit, dem Koalitionspartner nicht weit genug. Maas möchte die „minder schweren Fälle“ streichen. Damit würde die Mindeststrafe grundsätzlich auf sechs Monate steigen. Der Sinn der Maßnahme erschließt sich der Opposition nicht: „Ein höherer Strafrahmen sorgt nicht für mehr Abschreckung“, sagt die rechtspolitische Sprecherin der Grünen, Katja Keul. Entscheidend sei das Risiko, entdeckt zu werden. Deshalb sei die schlechte Aufklärungsquote das eigentliche Problem, das die Initiative von Maas aber nicht angehe. Stimmt, heißt es da in der Koalition. Deshalb habe die Koalition ja auch ab dem kommenden Jahr den staatlichen Zuschuss für private Investitionen in Diebstahlschutz von zehn auf 20 Prozent verdoppelt.

 

Die Union verlangt sogar eine Mindeststrafe von einem Jahr und bringt dafür zwei Argumente vor. Elisabeth Winkelmeier-Becker, die rechtspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, weist darauf hin, dass „zu geringe Mindeststrafen in der Bevölkerung Unbehagen und Unverständnis hervorrufen.“ Neben diesem Aspekt des Rechtsempfindens argumentiert die Union auch damit, dass andere, wirkungsvollere Ermittlungsmethoden eingesetzt werden könnten, wenn der Wohnungseinbruch mindestens mit einem Jahr Gefängnis bestraft würde. Tatsächlich gilt dann das Delikt als Verbrechen. Diese Einstufung macht es rechtssystematisch leichter, den Wohnungseinbruch in die Liste jener „schweren Straftaten“ aufzunehmen, zu deren Bekämpfung im §100 der Strafprozessordnung das Überwachen der Telekommunikation von Verdächtigen ermöglicht wird. Ob dieses Argument tatsächlich stichhaltig ist, bleibt aber politisch umstritten. Schon heute ist der Bandendiebstahl nämlich Teil des im §100 aufgeführten Straftaten-Katalogs.

Attacken gegen Rettungskräfte sollen stärker bestraft werden

Die Opposition findet das Unionsargument nicht nur inhaltlich, sondern auch methodisch abwegig. Der übliche Weg sei doch, dass ein Rechtsrahmen festgelegt werde und dann die angemessenen Ermittlungsmethoden festgelegt werde. Katja Keul wirft der Union vor, den umgekehrten Weg zu gehen.

Intensive politische Debatten werden sich auch an dem Vorhaben des Justizministers anknüpfen, Attacken gegen Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte stärker zu bestrafen. Maas will bei den besonders schweren Fällen eine sechsmonatige Mindeststrafe festlegen. Auch hier gibt es Einwände. Katja Keul formuliert das fundamentale Gegenargument so: „Die Höhe des Unwerts einer Körperverletzung hängt nicht von der Bevölkerungs- oder Berufsgruppe ab, gegen die sie begangen wird, denn jeder Mensch ist gleich viel wert. Die implizite Botschaft wäre: Körperverletzung gegen andere Berufsgruppen wäre weniger schlimm.“

Diesem Argument widerspricht Johannes Fechner, der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagfraktion: „Es wird ja nicht nur die Gesundheit der betroffenen Personen geschädigt, sondern angegriffen wird auch der Staat an sich.“ Deshalb könnte sich Fechner sogar die Erweiterung des Kreises auf Personen im Staatsdienst vorstellen. Als Beispiel nannte er „Gerichtsvollzieher und Mitarbeiter in Jobcentern“. Auch die Union hat hier noch Wünsche. Elisabeth Winkelmeier-Becker fordert in Richtung Justiz „weniger Verfahrenseinstellungen“, und sie will eine Debatte darüber, wie nicht nur Gewalttätigkeit, sondern auch respektloses Verhalten gegenüber Polizisten“ sanktioniert werden kann.