Eigentlich sollen für den Insektenschutz die Fassaden von Schlössern und Burgen im Land nicht mehr beleuchtet werden. Doch augenscheinlich hat sich bisher nur wenig geändert. Wie kann das sein?

Stuttgart - Wo man auch hinschaut im Land, strahlen die Fassaden von alten Rathäusern, von Schlössern und Burgen wie eh und je. Und das, obwohl seit April die neuen Vorschriften für einen besseren Insektenschutz gelten. Im Zuge der Diskussionen über das Volksbegehren zur Rettung der Bienen hatte die Landesregierung das Naturschutzgesetz novelliert. Für einen besseren Insektenschutz wurde unter anderem die Erlaubnis zur Beleuchtung von Fassaden öffentlicher Gebäude deutlich eingeschränkt. Soweit sie nicht aus Gründen der Sicherheit erforderlich ist, wurde sie im Sommerhalbjahr ganz, im Winterhalbjahr teilweise, verboten.