Millionengewinne vor Produktionsproblemen und Börsencrash - Frühere EADS-Aktionäre müssen sich nicht erneut wegen möglicher Insidergeschäfte verantworten. Airbus und Daimler freuen sich.

Paris - Der französische Verfassungsrat hat ein Verfahren um möglichen Insiderhandel in Millionenhöhe beim Airbus-Vorgänger EADS gestoppt. Ein Delikt könne nicht zweimal verfolgt werden, entschieden die Richter am Mittwoch.

 

Bereits 2009 hatte die französische Börsenaufsicht AMF die Beschuldigten vom Vorwurf des Insiderhandels freigesprochen. Ein französisches Gericht eröffnete dennoch 2014 ein Verfahren gegen die damaligen Großaktionäre Daimler und Lagardère sowie sieben aktive oder frühere Manager. Dieser Prozess kann nach der Entscheidung des Verfassungsrates nicht fortgesetzt werden. Das Verfahren drehte sich um den Verkauf von EADS-Anteilen mit Gewinnen teils in Millionenhöhe. Kurz darauf - 2006 - räumte Airbus „ernste Probleme“ bei der Produktion des Riesenfliegers A380 ein. Die EADS-Aktie brach um gut 26 Prozent ein, womit sich mehr als fünf Milliarden Euro Börsenwert in nichts auflösten.

Bei Airbus wurde der Spruch des Verfassungsrates als „großer Erfolg“ gewertet. In einem „außergewöhnlichen Verfahren“ sei der Prozess schon verfassungsrechtlich gescheitert, bevor in der Sache entschieden worden sei. Auch bei Daimler wurde der Ausgang begrüßt. „Der Verfassungsrat hat unsere Rechtsauffassung bestätigt“, sagte einer Sprecherin des Automobilherstellers in Stuttgart.