Im Flur des Umweltlabors hängt eine der bekanntesten Erfindungen aus dem Körschtal: Stolz zeigt Peter Steiger den „CloudFisher“, eine Art Netz, um Wasser aus der Luft einzufangen. Sie werden in trinkwasserarmen Gegenden der Welt bereits von der deutschen Wasserstiftung eingesetzt, wie das Vorstandsmitglied der Deutschen Institute für Textil- und Faserforschung in Denkendorf (DITF) erklärt. Die darin verbauten Textilien haben Forscherinnen und Forscher seiner Einrichtung entwickelt. Für solche Innovationen erhalten die DITF öffentliche Projektfördergelder. Dennoch kritisieren die Denkendorfer wie auch andere wirtschaftsnahe Forschungsinstitute seit einiger Zeit den Geldgeber Bund.
Verdienst von Institutsleitern im Blick
Was ist passiert? Eine Regelung benachteiligt die Institute aus deren Sicht: das sogenannte Besserstellungsverbot. Dieses besagt, dass Mitarbeiter der Institute, die Projektfördergelder des Bundes empfangen, nicht mehr verdienen dürfen, als Angestellte des Bundes. Diese Vorschrift gibt es schon lange. Jedoch sei seit einigen Monaten die Handhabung in der Praxis eine andere, sagt Steiger. Zuvor seien nur jene Mitarbeiter unter die Lupe genommen worden, die an einem Projekt, für das Fördermittel beantragt wurden, direkt beteiligt waren. Seit Sommer aber werden diese Vergütungsregeln strenger ausgelegt – und gelten auch für die Institutsleitungen. Sie könnten demnach nicht mehr als ein Angestellter des Bundes in der Entgeltgruppe 15 verdienen, was einem Abteilungsleiter entspreche. Außertarifliche Gehälter und Zulagen sind nur in Ausnahmen möglich. Obwohl die Einrichtungsleiter im Gegensatz zu Staatsangestellten persönlich haften, wie die Deutsche Industrieforschungsgemeinschaft Konrad Zuse betont, der die DITF und 77 weitere Einrichtungen angehören. Insgesamt sind rund 130 Institute betroffen, die laut Zuse unverzichtbarer Kooperationspartner für mittelständischer Betriebe sind.
Die betroffenen Forschungseinrichtungen fürchten nun, dass sie Spitzenpersonal verlieren oder gar schließen müssen, sollten Fördermittel ausfallen. Nach Informationen von Klaus Jansen, Geschäftsführer der Zuse-Gemeinschaft, haben Institutsleiter bereits Gehaltsrückstufungen akzeptiert. „Es gibt auch Fälle, in denen Institutsleiter und andere Fachkräfte die Einrichtungen verlassen haben, weil sie in der Industrie erheblich besser bezahlt werden“, betont er aber. Die Institute sehen sich benachteiligt gegenüber Großforschungsverbünden wie Fraunhofer- oder Max-Planck-Gesellschaft, die vom Besserstellungsverbot ausgenommen sind und eine Grundfinanzierung vom Bund erhalten. Viele Zuse-Institute haben nun Ausnahmeanträge für ihr Spitzenpersonal gestellt – eine Möglichkeit, auf die das Bundeswirtschaftsministerium angesichts der Kritik hingewiesen hat. Zuse moniert aber, dass diese bei Personalwechsel neu gestellt werden müssen. Zudem sei bislang keiner der Anträge seit April 2022 bewilligt worden.
Denkendorfer sind derzeit nicht betroffen
Die DITF sind nicht vom Besserstellungsverbot des Bundes betroffen – zumindest nach aktuellem Stand. Ein Grund ist laut Steiger, dass die Institute Teil der Verwaltung des Landes Baden-Württemberg sind, dessen eigenes Besserstellungsverbot die Einrichtung einhält. Wären die DITF vom Besserstellungsverbot des Bundes betroffen, würden sie womöglich die Leitung verlieren. Wenn die wissenschaftlichen Vorstände gingen, was wäre dann mit der wissenschaftlichen Weiterentwicklung, fragt sich Steiger. Neue Spitzenwissenschaftler zu gewinnen, wäre schwer. Geschlossen habe bisher kein Institut, sagt Zuse-Geschäftsführer Jansen. Eine Übergangsfrist zur Einhaltung ist noch nicht abgelaufen. Steiger und die anderen Institutsleitungen wünschen sich eine Rückkehr zur alten Praxis. Auf die Anfrage, ob es Pläne gibt, die Regelung wieder aufzuweichen, heißt es vom Bundeswirtschaftsministerium: „Das Besserstellungsverbot entspricht der Rechtslage und ist damit verpflichtend für die Wirtschaftsforschungsinstitute.“