Darf es eine Strafarbeit geben, wenn zwei Mädchen auf dem Schulhof Türkisch miteinander sprechen? In Blumberg im Schwarzwald-Baar-Kreis ist darüber ein Rechtsstreit entbrannt. Warum er jetzt die Landespolitik erreicht hat.

Politik/Baden-Württemberg : Bärbel Krauß (luß)

Stuttgart - Wahrscheinlich war es am Anfang nur ein simpler Schulhofstreit unter Grundschülern. Mittlerweile ist es ein Politikum, dass zwei Drittklässlerinnen sich Anfang Juli auf dem Schulhof in Blumberg im Südschwarzwald auf Türkisch miteinander unterhalten und damit gegen die freiwillige Schul- und Klassenregel verstoßen haben: Danach soll an der Schule nur Deutsch gesprochen werden. Der Fall macht in regionalen, überregionalen und in türkischen Medien Schlagzeilen.

 

Er erhitzt, wie man bei Twitter nachlesen kann, Gemüter sowohl in der türkischen Gemeinde als auch bei Bürgern, denen eine Deutschpflicht nicht nur auf den Schulhof sondern an jedem Ort der Republik nur allzu recht wäre. Und die Sache hat juristische Folgen. Yalçın Tekinoğlu, der Anwalt der neunjährigen Schülerin und ihrer Eltern, hat gegenüber unserer Zeitung bekräftigt, dass er nicht nur Widerspruch gegen die Strafarbeit sondern an diesem Mittwoch per Telefax auch Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Lehrerin, die Rektorin der Grund- und Werkrealschule und gegen den zuständigen Sachbearbeiter im Regierungspräsidium Freiburg gestellt hat. Erst an diesem Freitag konnte das Kultusministerium den Eingang bestätigen.

Behörden und Kläger widersprechen sich diametral

Eine Kopie des an Ministerin Susanne Eisenmann direkt gerichteten Schreibens liegt unserer Redaktion vor. Spätestens jetzt ist das Thema Deutschpflicht oder Türkischverbot auf dem Schulhof ganz oben in der Landespolitik angekommen. Laut Rechtsanwalt Tekinoğlu sehen die Eltern einer der beiden Schülerinnen einerseits das Recht ihrer Tochter auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit verletzt, und sie fürchten andererseits, dass an der Blumberger Schule eine Diskriminierung „migrantischer Einwanderersprachen wie Türkisch“ gegenüber sogenannten „Prestige-Sprachen wie Englisch“ praktiziert werden könnte. Das wird von Tekinoğlu in seiner Dienstaufsichtsbeschwerde ausdrücklich auch mit einem Hinweis auf den Englisch-Unterricht ab der ersten Klasse begründet. Das Freiburger Regierungspräsidium, das die Schulaufsicht hat, weißt den Vorwurf zurück.

Der Fall ist kompliziert, weil die klagenden Eltern und die Behörden sich mit einer Ausnahme bei allen wichtigen Fakten widersprechen. Die Ausnahme ist, dass es kein Türkisch-Verbot auf dem Schulhof geben kann, weil das rechtswidrig wäre. „Es gibt natürlich keine Rechtsgrundlage, um von staatlicher Seite die Vorgabe zum Gespräch in der deutschen Sprache verbindlich vorzuschreiben“, stellt die Kultusministerin auf Anfrage denn auch glasklar. Darüber hinaus stärkt Eisenmann der Blumberger Schule den Rücken. „Ich begrüße es aber, wenn Schulen selbstständig sind, und finde es daher gut, wenn sich eine Schulgemeinschaft beispielsweise auf ein Handyverbot oder auf die ‚Amtssprache Deutsch‘ auf dem ganzen Schulgelände verständigt.“ Mit einer solchen Selbstverpflichtung sei die Grundschule im 10 000-Einwohner-Städtchen Blumberg mitnichten allein in Baden-Württemberg. „Diese Praxis kenne ich auch von vielen Schulstandorten, da ist die Grundschule in Blumberg kein Einzelfall“, fügt Eisenmann hinzu.

Verbürgt ist, dass es zwischen einigen Schülerinnen und Schülern in der ersten Juliwoche am Klettergerüst auf dem Pausenhof mehrfach zu Streitereien gekommen ist. Zwei Mädchen hätten mehrmals Türkisch miteinander gesprochen, worauf sich andere Beteiligte bei der Lehrerin beschwert hätten, erklärt das Regierungspräsidium Freiburg, das neben dem Schulamt in Donaueschingen die Vorwürfe untersucht. Auch Anwalt Tekinoğlu bestätigt den Ablauf, fragt sich aber gemeinsam mit der Mutter, wieso das bei einem Privatgespräch nicht möglich sein solle. Damit enden die Gemeinsamkeiten.

Selbstverpflichtung zum Deutschsprechen als Integrationsinstrument

Das Regierungspräsidium betont nach Rücksprache mit Lehrerin, Rektorin und Schulamt, dass es die Klassenregeln einschließlich der Selbstverpflichtung zum Deutschsprechen an der Schule gibt – samt einer Vereinbarung über die Ahnung von Verstößen. Dann soll nämlich ein Aufsatz über das Thema „Warum wir in der Schule Deutsch sprechen“ verfasst werden. Der Anwalt widerspricht, dass die Klassenregeln insgesamt und die Verpflichtung zum Deutschen als gemeinsame Umgangssprache überhaupt existieren und je in der Elternschaft vermittelt wurden.

Die Behörden betonen, dass die verhängte Strafarbeit schon einen Tag nach dem Schulhofstreit bei einem Telefonat mit der Mutter von der Lehrerin zurückgezogen wurde – der Anwalt sagt, das sei bis heute nicht geschehen. Das Regierungspräsidium bedauert, dass das Angebot eines persönlichen Gesprächs von den Eltern nicht angenommen wurde und Missverständnisse nicht ausgeräumt werden konnten. Der Anwalt klagt, dass Anfragen seiner Mandaten und seine Schriftsätze nicht oder nur unzureichend beantwortet wurden.

Kinder aus 16 Nationen besuchen die Blumberger Grundschule, 43 Prozent der Schüler haben einen Migrationshintergrund. „Unter dieser Voraussetzung ist es für die Verständigung untereinander und für die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule wichtig, dass die Kinder und Lehrkräfte eine Sprache sprechen“, so das Regierungspräsidium. Entsprechend werde das Thema Deutschsprechen in den Klassen regelmäßig angesprochen – und bei den Elternabenden, wie im Stuttgarter Kultusministerium zu erfahren ist. Das Ressort beruft sich dabei unter anderem auf die Erklärung eines langjährigen Elternvertreters der Grund- und Werkrealschule in Blumberg.

Eisenmann pocht auf Beteiligung der Schulgemeinschaft

Die Schulministerin und CDU-Spitzenkandidatin Susanne Eisenmann verteidigt die Praxis der Blumberger Grundschule. „Dies dient ja gerade an Schulen, an denen Kinder und Jugendliche mit unterschiedlicher Herkunft zusammenkommen, auch zur Unterstützung des deutschen Spracherwerbs und der Sprachübung.“ Es gehe um gelebte Demokratieerziehung, eine Stärkung der Schulgemeinschaft und den Zusammenhalt. „Ganz wichtig ist mir bei solchen klaren Vorgaben aber immer, dass sie in der ,Schulkonferenz oder in der Schulgemeinschaft insgesamt besprochen und festgelegt werden.“