Jutta Brändle bildet in ihrem Winnender Betrieb mit viel Engagement zwei Flüchtlinge zu Frisören aus. Sie sollen in zehn Jahren ihren Laden übernehmen. Doch beide Lehrlinge sind vom deutschen Staat nur geduldet und wissen nicht, ob sie bleiben dürfen.

Winnenden - Jutta Brändle hat das gemacht, was die Politik von Unternehmern fordert: Die Frisörmeisterin hat zwei Flüchtlingen aus Nigeria und Gambia eine Ausbildungsstelle gegeben und damit zu ihrer Integration beigetragen. Und nicht nur das: Damit die beiden in Ruhe lernen können, besorgte die engagierte Frau den derzeit nur geduldeten Flüchtlingen auch noch eine WG in der Nähe und organisierte Nachhilfe für sie. Wenn alles gut geht und die beiden ihre Prüfungen bestehen, sollen sie sogar in etwa zehn Jahren den Salon in Winnenden übernehmen.

 

Der Aufwand lohnt sich in Jutta Brändles Augen

Alles gut, alles vorbildlich – sollte man meinen. Doch Jutta Brändle fühlt sich alleine gelassen. „Ich habe keinerlei Unterstützung erhalten“, sagt die Unternehmerin. Alles musste sie sich selbst erfragen, zusammensuchen und für ihre Auszubildenden erkämpfen: Arbeitserlaubnis, Duldung, Visum für den einen, Pass für den anderen. „Ich könnte ein Buch über meine Erfahrungen schreiben“, meint Brändle und schüttelt den Kopf über ihre Zeit und die Energie, die sie braucht, um zwei geflüchteten Menschen eine Ausbildung und ein Bleiberecht zu ermöglichen. Doch in ihren Augen lohnt es sich.

Olushola Oyewinle war der erste, der bei Jutta Brändle im Salon angefangen hat. Vor zwei Jahren begann der heute 28-Jährige, den alle Tony nennen, seine Ausbildung in Winnenden. Eigentlich hatte er in Nigeria, wo er herkommt, einen eigenen Herrensalon. Doch er musste fliehen, weil er – so erzählt er – Augenzeuge eines Verbrechens wurde. Er filmte Kriminelle, die einen Laden gegenüber ausräumten und übergab das Material der Polizei. Doch dort gab es offensichtlich eine undichte Stelle – und die Verbrecher wollten nun ihn jagen. Aus Todesangst floh er Hals über Kopf und kam über Libyen nach Europa. Und schließlich in den Rems-Murr-Kreis, wo er über den Freundeskreis für Flüchtlinge Jutta Brändle und ihren Sohn Leif Brändle kennen lernte. Derzeit hat Oyewinle eine Duldung bis August 2018 – also bis zum Ende seiner Ausbildungszeit.

Was passiert nach der Lehre?

Und genau da liegt das Problem:. „Was passiert dann?“ fragen sich nun Oyewinle und auch Jutta Brändle. Was passiert mit ihm, wenn er die Prüfung nicht bestehen sollte? Bekommt er dann Aufschub? Was passiert, wenn er die Prüfung besteht? Greift dann sicher die 3+2-Regelung? Diese besagt, dass ein abgelehnter Asylbewerber nach seiner zwei- bis dreijährigen Ausbildung noch zwei Jahre geduldet ist und arbeiten darf. Aber auch da wieder fragt sich Jutta Brändle: „Und was passiert dann?“ Die Unsicherheit macht ihr Angst – und Olushola Oyewinle sowieso.

Auch die Geschichte von Baimas Sarr, den alle Mas nennen, ist aufregend. Der heute 21-Jährige macht seit vergangenem Sommer seine Ausbildung bei Jutta Brändle. Als 16-Jähriger kam der Gambier über Italien nach Deutschland. Sein Vater hatte Probleme mit der Regierung und sei im Gefängnis gestorben, erzählt Sarr. So verließ der Jugendliche lieber seine Heimat und lernte schließlich Brändle und ihren Sohn über den Fußballverein in Weiler zum Stein kennen. Immer wieder kam Sarr nach der Sprachschule im Salon vorbei. „Es hat sich eine Freundschaft entwickelt“, erzählt Jutta Brändle. Doch dann wurde Sarr wegen des Dublin-Abkommens nach Italien abgeschoben und musste dort Asyl beantragen. „Wir haben ihn nach 14 Monaten mit Hilfe eines Anwalts zurückgeholt“, sagt Brändle.

Die Unsicherheit bleibt immer

Mit seinem Ausbildungsvisum ist Baimas Sarr nun bis 2020 geduldet – also bis zum Ende seiner Ausbildungszeit. Aus dem Ausbildungsvisum soll dann ein Arbeitsvisum werden. So ist zumindest der Plan. Doch eine Unsicherheit bleibt immer.

Jutta Brändle kämpft für ihre beiden Lehrlinge. „Diese Menschen in Sprache und Ausbildung zu bringen – das ist doch die Integration“, sagt die Frisörin und erwartet von der Politik mehr Unterstützung: „Ausbildungsbetriebe gehören ganz anders beraten“, fordert sie: „Es bräuchte einen Wegweiser für Betriebe.“ Und ein der Ausbildung vorgeschaltetes Sprachjahr für Flüchtlinge. Am besten sei gar ein Einwanderungsgesetz mit geregelter Zuwanderung. Dann sei auch die Unsicherheit weg.

Die Realität sieht allerdings ganz anders aus. Die beiden nicht anerkannten Flüchtlinge wissen nicht, wie es nach der Ausbildung weiter geht. In der Vergangenheit musste Brändle selbst Anwälte bezahlen, musste sich immer wieder mit Behörden auseinandersetzen und Hilfe beim Flüchtlingsrat Baden-Württemberg holen. Statt Anerkennung für ihre Integrationsleistung, musste sie etwa Oyewinle helfen, der im Frühjahr – also ein halbes Jahr vor Ausbildungsende – einen Abschiebungsbescheid erhalten hatte, weil er keinen gültigen Ausweis vorlegen konnte. Inzwischen hat er mit viel Aufwand einen neuen Pass. Doch die Unsicherheit bleibt.

Nur die Willensstarken halten durch

„Es sind doch nur die Willensstarken und die Harten, die eine Lehre durchziehen“, sagt Jutta Brändle: „Das sind doch nicht viele! Dann soll man die wenigstens in Ruhe lassen und ihnen ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht geben.“ Solange das aber nicht geregelt ist, geht sie weiter ihren eigenen Weg. Oyewinle und Sarr sollen einmal ihren Salon leiten: „Ich ziehe das durch.“

Auf dem Weg dahin will Jutta Brändle die beiden jungen Männer unterstützen. Doch wenn alles nichts hilft, hat Jutta Brändle auch schon einen Plan: „Wenn ihr beiden gehen müsst, dann gehe ich mit nach Afrika – und pendele zwischen zwei Nationen.“

Bleiberecht auf befristete Zeit

Duldung: Abgelehnte Asylbewerber können eine Duldung in Deutschland erhalten. Geduldete sind allerdings weiter zur Ausreise verpflichtet. Der Paragraf 60a des Aufenthaltsgesetzes regelt, dass eine Abschiebung ausgesetzt wird, wenn dringende persönliche Gründe vorliegen. Dazu zählt seit einiger Zeit auch die Aufnahme einer Ausbildung.

3+2-Regelung: Diese im August 2016 eingeführte Regelung gilt nur für Menschen, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben. Sie besagt, dass zum Beispiel abgelehnte Asylbewerber eine sogenannte Ausbildungsduldung erhalten können. „3+2“ ist dabei irreführend, weil schon eine Ausbildung mit einer regelmäßigen Dauer von zwei Jahren genügt. Findet der Azubi nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss einen Job, erhält er in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre. Er ist dann nicht mehr ausreisepflichtig, sein Aufenthalt ist legal.

Einschätzung: Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat Verständnis für die Angst und die Unsicherheit unter Geflüchteten. Doch was ist die Alternative? Die 3+2-Regelung sieht das überregionale Netzwerk ehrenamtlicher Initiativen deshalb als Chance: „Für die Dauer der Ausbildung besteht sicherer Abschiebeschutz. Danach gibt es eine Brücke in die Legalität“, sagt Sebastian Röder, Projektreferent und Jurist beim Flüchtlingsrat. Durch die 3+2-Regelung haben Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die Möglichkeit in Deutschland zu bleiben – wenn sie die Voraussetzungen erfüllen: „Das ist eine für fünf Jahre eröffnete Perspektive in Deutschland“, betont Röder. Dafür müssten die Flüchtlinge eine gewisse Unsicherheit in Kauf nehmen. Natürlich habe der Flüchtlingsrat Verständnis für die Ängste der Geflüchteten, betont Geschäftsführer Seán McGinley. In den fünf Jahren habe der Flüchtling aber die Chance, über eine gelungene Integration in Deutschland Wurzeln zu schlagen. „Eine Abschiebung ist dann nicht mehr ohne Weiteres zulässig“, sagt Röder.