Der Bund sollte den Ländern für ihre Daueraufgaben mehr Geld geben, statt eigene Förderprogramme zu starten, meint Günther Benz, Präsident des Landesrechnungshofes in Karlsruhe.

Stuttgart - Der Landesrechnungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes. In seiner jährlichen Denkschrift weist er auf Fehler hin und macht Verbesserungsvorschläge.

 
Herr Benz, der Landesrechnungshof prüft, ob die Einnahmen des Landes richtig verwendet wurden. Aus Ihrer langen Tätigkeit in Ministerien kennen Sie vermutlich viele Haushaltstricks. Müssen sich die Ministerien vor Ihnen in Acht nehmen?
Ein guter Haushälter sorgt auch dafür, dass er haushaltsmäßig flexibel ist – in Grenzen. Zwischen denen, die prüfen und denen, die geprüft werden, gibt es einen regelmäßigen Austausch, und diesen würde ich gern weiter verbessern. Der Rechnungshof prüft natürlich, entsprechend seiner Aufgabe, vielfach die Dinge rückblickend. Sinnvoll wäre, dass wir mehr als bisher auch vor und während Entscheidungen Stellungnahmen abgeben. Die Wirksamkeit von Empfehlungen wäre so größer und Risiken könnten gegebenenfalls begrenzt werden. Generell gilt, so auch meine persönliche Erfahrung, dass der Blick von außen durchaus hilfreich sein kann.
Wenn die Große Koalition zustande kommt, will sie 11 Milliarden Euro zusätzlich in die Bildung investieren. Was halten Sie davon?
Bildung ist Ländersache – um Förderprogramme des Bundes zu ermöglichen, ist eine Verfassungsänderung nötig. Besser wäre, wenn die Länder vom Bund für ihre dauerhaften Aufgaben, wie in Art. 106 GG jetzt schon vorgesehen, einen größeren Anteil der Steuereinnahmen bekämen und selbst entscheiden könnten, wofür sie diese zusätzlichen Einnahmen verwenden. Ziel der Föderalismuskommissionen war ja, die finanziellen Verflechtungen zwischen Bund und Ländern aufzulösen.
Von 2020 an dürfen die Länder keine neuen Schulden mehr machen. In nächster Zeit soll die Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert werden. Wie sollte das aussehen?
Die Schuldenbremse verbietet, ab 2020 neue strukturelle Schulden zu machen und damit den Schuldenberg des Landes von derzeit rund 47 Milliarden Euro langfristig weiter ansteigen zu lassen. Wir haben in den letzten Jahrzehnten stets neue Schulden gemacht. Die Schuldenbremse setzt dem ein Ende. Allerdings sollte die Möglichkeit bestehen, bei schlechter Konjunktur auch künftig Kredite aufnehmen zu können. Wenn sich die wirtschaftliche Situation wieder verbessert, müssen diese aber getilgt werden. Auch bei Naturkatastrophen und anderen Notlagen sind Ausnahmen sinnvoll. Zudem gilt: Bei entsprechenden Steuereinnahmen können und sollen auch Altschulden getilgt werden.
Wegen der sprudelnden Steuereinnahmen müsste die Landesregierung eigentlich seit 2017 Kreditmarktschulden tilgen. Was halten Sie davon, dass sie stattdessen einen Teil der Überschüsse für Pensionen zurücklegt?
Wenn ich Überschüsse habe und weiß, dass die Versorgungsausgaben kontinuierlich steigen werden, ist es sinnvoll, Geld in den Pensionsfonds einzuzahlen. Damit werden künftige Haushalte entlastet.
Gilt das auch für den Sanierungsfonds? Bei der Haushaltsdebatte kritisierte die Opposition, dass die Regierung unter dem Deckmantel der impliziten Verschuldung Aufgaben finanziert, die eigentlich aus dem regulären Haushalt bezahlt werden müssten.
Ich halte es für richtig, bis 2020 mit den Überschüssen den Sanierungsstau bei Landesstraßen und landeseigenen Gebäuden abzubauen – dadurch wird das Vermögen des Landes erhalten. Künftig gilt es diesen Stau erst gar nicht entstehen zu lassen, sondern laufend für den Erhalt des Landeseigentums zu sorgen. Kritisch sehen wir allerdings den Sanierungsfonds für die Kommunen. Die Tilgung impliziter Schulden zum Vermögenserhalt sollte auf das Vermögen des Landes beschränkt werden.