Exklusiv Carsten Linnemann, der Chef der CDU-Mittelstandsvereinigung, sieht den geplanten Mindestlohn skeptisch. Im Interview mit der Stuttgarter Zeitung kündigt er an, die Folgen in der Praxis intensiv und kritisch zu beobachten.

Berlin – - Carsten Linnemann ist das neue Gesicht der CDU-Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung. Der Bundestagsabgeordnete pocht in den Verhandlungen über den Mindestlohn auf praktikable Regeln für Unternehmen. Die Gewerkschaftskritik an Ausnahmen sei unbegründet. Denn die Politik müsse Probleme bei der Umsetzung verhindern.
Herr Linnemann, Ihr Fraktionskollege Peter Ramsauer kritisiert, dass in der großen Koalition viel über das Verteilen neuer Leistungen gesprochen wird, aber wenig über das Erwirtschaften. Teilen Sie die Meinung?
Im ersten halben Jahr hat sich die Koalition bei der Rente und dem Mindestlohn vor allem mit den Lieblingsprojekten der SPD beschäftigt. Es ist jetzt unsere Aufgabe, uns darüber Gedanken zu machen, wie Arbeitsplätze gesichert und die Wirtschaft gestärkt werden können. Die wirklich schwierige Wegstrecke liegt also noch vor uns. Vor ihr dürfen wir uns nicht drücken. Konkret heißt das: die Mittelstandsvereinigung der Union wird die Beseitigung der kalten Progression, also der heimlichen Steuererhöhungen, auf dem nächsten Bundesparteitag der CDU zur Diskussion stellen. Noch in dieser Legislaturperiode muss die Umsetzung erfolgen.
Die Gewerkschaften kritisieren, dass es viele Ausnahmen beim Mindestlohn geben soll. Was sagen Sie?
Für Abweichungen gibt es gute Gründe. Wenn der Gesetzgeber beispielsweise für Praktikanten keine Ausnahmen mehr vorsieht, werden viele Betriebe keine Praktika zur Berufsorientierung mehr anbieten. Bisher sollen solche Praktika mit einer Dauer von maximal sechs Wochen freigestellt werden. Dieser Zeitraum muss auf mindestens drei Monate ausgeweitet werden. Zur Ehrlichkeit in der Debatte gehört das Eingeständnis, dass wir es in der alten Koalition mit der FDP nicht geschafft haben, regionale und branchenspezifische Mindestlöhne flächendeckend einzuführen. Wenn wir das damals erreicht hätten, wäre uns die jetzige Debatte vermutlich erspart geblieben.
Die Gewerkschaften rügen insbesondere die Ausnahmen für junge Menschen und Langzeitarbeitslose. Ist das begründet?
Meines Erachtens nicht. Natürlich können die Gewerkschaften Kritik üben. Das ist ihr gutes Recht. Sie haben aber keinen Koalitionsvertrag unterschrieben. Im Koalitionsvertrag steht explizit, dass die Politik mögliche Probleme bei der Umsetzung des Mindestlohns berücksichtigen muss. Gerade mit den Ausnahmen für junge Praktikanten und Langzeitarbeitslose wollen wir den Personenkreis schützen, der den Weg in die Arbeit sucht.
Welche Korrekturen fordert der Wirtschaftsflügel der Union?
Lassen Sie mich vorweg betonen: die Forderungen des Wirtschaftsflügels sind auch Forderungen unserer Fraktion. Es geht nämlich im Kern um die Frage, ob wir am Ende zu Regelungen kommen, die für den Mittelstand praktikabel sind. Die Anhörung hat derweil gezeigt, dass diesbezüglich noch einige Fragen zu klären sind. So müssen laut Gesetzentwurf alle Arbeitszeitkonten generell nach einem Jahr ausgeglichen werden. Leidtragende wären alle, die mit Hilfe von Arbeitszeitkonten saisonale Schwankungen im Geschäft auffangen, wie zum Beispiel der Handel. Arbeitszeitkonten als Flexibilisierungsinstrument hätten ausgedient. Das kann niemand wollen. Das gleiche Problem sehe ich bei den neuen Dokumentationspflichten, die im Gesetz verankert sind. Auch hier benötigen wir praxistaugliche Lösungen und nicht mehr Bürokratie.
Wenn die Änderungen so kommen, können Sie dann mit dem Gesetz leben?
Der Parlamentskreis Mittelstand hat sieben Forderungen formuliert. Es zeichnet sich ab, dass mehrere davon aufgegriffen werden. Aber jetzt müssen wir erst einmal schauen, was tatsächlich im Gesetzestext steht.
Der Wirtschaftsflügel fordert, dass regelmäßig untersucht wird, welche Folgen der Mindestlohn hat. Wann soll diese Nachprüfung kommen?
Wir verlangen, dass das Mindestlohngesetz regelmäßig im Abstand von zwei Jahren nach Inkrafttreten evaluiert wird und die Kommission auf Grundlage dieser Ergebnisse ihre Entscheidungen rechtfertigen muss. Uns kommt es vor allem darauf an, die Wirkungen des Mindestlohns auf junge Arbeitnehmer bis 25 Jahre, auf strukturschwache Regionen sowie auf Branchen zu überprüfen.