Rainer Bohnet, Chef der Stuttgarter Netz AG (SNAG), spricht im Interview darüber, wie die SNAG am Dienstag den Stuttgart-21-Prozess vor dem Verwaltungsgericht gewinnen will.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Stuttgart - Rainer Bohnet, Chef der Stuttgarter Netz AG (SNAG), spricht im Interview darüber, wie die SNAG am Dienstag den Stuttgart-21-Prozess vor dem Verwaltungsgericht gewinnen will.

 
Herr Bohnet, die Stuttgarter Netz AG ist im Jahr 2011 gegründet worden. Seitdem war nicht viel von ihr zu hören. Wie haben Sie die Zwischenzeit genutzt?
Wir haben unzählige Gespräche geführt und uns mit Menschen und Institutionen zusammengetan, die auf unserer Seite stehen. In diesen Diskussionen haben wir Strategien und Konzepte entwickelt, wie der Weiterbetrieb des oberirdischen Kopfbahnhofs in Stuttgart aussehen könnte.
Das im vergangenen Jahr vorgelegte Betriebskonzept ist auf diese Weise entstanden?
Ja, das Papier ist die Essenz dessen, was wir mit Partnern und Interessenten besprochen haben. In diese Überlegungen sind auch Rückmeldungen von namhaften Eisenbahnunternehmen mit eingeflossen, die ein ernsthaftes Interesse daran haben, den Stuttgarter Hauptbahnhof anzufahren.
Ihr Unternehmen ist eine Aktiengesellschaft. Von wie vielen Anteilseignern wird die Firma getragen?
Die Stuttgarter Netz AG wird derzeit von 13 Anteilseignern getragen.
Die Rhein-Sieg-Eisenbahn, deren Geschäftsführer Sie bis 2014 waren, hat nun vor dem Bundesverwaltungsgericht ein Stilllegungsverfahren für eine Strecke bei Bremen erstritten. Das streben Sie auch in Stuttgart an. Inwieweit halten Sie die Fälle für vergleichbar?
Wir hoffen sehr, dass das Stuttgarter Verwaltungsgericht die Dinge ähnlich sieht wie zuletzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in dem von Ihnen angesprochenen Verfahren um den Bahnhof in Sulingen bei Bremen. Aus unserer Sicht sind die Fälle durchaus vergleichbar. Natürlich ist der Bahnhof in Sulingen deutlich kleiner als der in Stuttgart. Aber vom Prinzip sind die Dinge ähnlich gelagert. Uns liegt aber noch keine Begründung des Urteils aus Leipzig vor.
Was erwarten Sie von der Verhandlung in Stuttgart?
Nach Rücksprache mit unseren Anwälten und dem Sulinger Urteil im Rücken sind wir sehr optimistisch. Es geht in der Verhandlung im Kern um die Frage, ob auch für die oberirdischen Gleisflächen in Stuttgart ein Stilllegungsverfahren notwendig ist. Aus unserer Sicht ist da das Allgemeine Eisenbahngesetz eindeutig und schreibt ein solches Verfahren vor.
Für den Fall, dass Teile der oberirdischen Gleisflächen von Ihnen übernommen werden – würden Sie diese dann als Infrastrukturunternehmen betreiben? Und ist die Stuttgarter Netz AG als solches Unternehmen bereits zugelassen?
Nach einem aus unserer Sicht positiven Gerichtsbeschluss werden wir Verhandlungen mit der DB Netz AG führen, an deren Ende klar ist, welche Gleise et cetera wir konkret übernehmen und betreiben werden. Gleichzeitig werden wir dann die Genehmigung als Eisenbahninfrastrukturunternehmen beantragen.
Und wenn Sie vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht unterliegen sollten?
Nach Lage der Dinge würden wir dann in die Revision gehen.