Finanzamtschef Michael Baun erklärt, was auf viele Arbeitnehmer zukommt. Die Abgabefrist endet am 2. August.

Kreis Esslingen - Bis August werden einige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Landkreis, die bis dato nicht dazu verpflichtet waren, ihre erste Einkommensteuererklärung beim Finanzamt Esslingen einreichen müssen. Grund ist das Kurzarbeitergeld, das 2020 infolge der Coronapandemie so viele Menschen in Deutschland bezogen haben wie nie zuvor: Ihre Arbeitszeit wurde reduziert und der Staat glich einen Teil des Lohnausfalls aus. In Spitzenzeiten im Mai bezogen fast 51 000 Beschäftigte im Kreis Esslingen diese Ersatzleistung, die steuerfrei ist.