Wenig Fortschritte gibt es bislang bei der Reform der Erbschaftsteuer. Wie geht es weiter?
Ich hoffe, dass sich die Koalitionsfraktionen bald über die letzten offenen Fragen einigen. Wir müssen die Punkte, die das Verfassungsgericht bei der Behandlung von Firmenerben beanstandet hat, bis Ende Juni korrigiert haben. Ansonsten würde das gesamte System mit Verschonungsregeln für Betriebsvermögen ins Wanken geraten. Das kann niemand wollen. Das Verfassungsgericht wird nicht akzeptieren, dass das Gesetz bleibt, wie es ist. Da soll sich niemand etwas vormachen.
Die CDU/CSU-Fraktion verlangt Änderungen am Regierungsentwurf. So sollen die Bewertungsregeln im Sinne der Familienunternehmen verändert werden. Können Sie sich das vorstellen?
Ich kann mir vieles vorstellen, nur müssen die Koalitionsfraktionen sich darauf einigen. Wir sind jetzt in der Endphase der Beratungen im Bundestag. Die Änderungswünsche der einen Fraktion widersprechen häufig den Wünschen der anderen. Wir sollten nicht vergessen, dass wir auch eine Einigung im Bundesrat benötigen.
Aus der Union gibt es Stimmen, die bei der Erbschaftsteuer einen niedrigen Einheitssteuersatz (Flat Tax) einführen und im Gegensatz die Ausnahmen streichen wollen. Ist das umsetzbar?
Ich bin Realist: Im Bundesrat gibt es eine rot-rot-grüne Mehrheit. Ein niedriger Einheitssteuersatz würde in der Länderkammer keine Mehrheit finden. Ein solcher Vorschlag kommt auch etwas spät. Wir brauchen die Neuregelung bis Ende Juni.