Politik: Matthias Schiermeyer (ms)


Ein Mitarbeiter, der mit 53 Jahren eine bestimmte Position erreicht hat, kann nicht einfach versetzt werden. Wenn ein Unternehmer die Älteren flexibler einsetzen könnte, würde er mehr von ihnen beschäftigen.
Das stimmt so nicht. Natürlich können die Arbeitgeber den Beschäftigten versetzen – er kann ihnen nur nicht in den Geldbeutel langen. Da sagen wir nein. Der Beschäftigte soll seine Kompetenzen und Fähigkeiten so einsetzen, dass er sein Geld zurecht auch mit 60 Jahren verdient. Das geht! Es ist eine Fantasielosigkeit zu sagen: Wenn ich für den Mitarbeiter in seinem Tätigkeitsfeld nichts Altersgerechtes finde, geht er – überspitzt gesagt – halt zum Hofputzen.

Nachtarbeitszuschläge werden auch dann noch gezahlt, wenn die Nachtarbeit entfällt. Das ist doch unlogisch?
Das stimmt auch nicht. Wenn die Nachtschicht im Betrieb entfällt, hat auch der ältere Beschäftigte keine Zuschläge mehr. Wenn der Arbeitgeber aber den Mann von sich aus der Nachtschicht gezielt herausnimmt, behält dieser seine Verdienstsicherung. Dann ist er gegen die Arbeitgeberentscheidung geschützt.

Ist das noch ein Privileg aus einer Zeit, als es noch besser lief für die IG Metall?
Läuft es schlecht für uns? Die Branche steht gut da und die IG Metall tut es auch. Früher erkämpfte Ansprüche kann sich die Metall- und Elektroindustrie leisten.

Tun die Mitarbeiter genug, um sich gesund zu erhalten? Die Arbeitgeber bezweifeln das.
Die Menschen leben in einem kulturellen Umfeld, das – zugegeben – nicht immer gesund sein muss. Darauf kann man hinwirken – es gibt ja deutliche Fortschritte im Gesundheitsmanagement. Aber die Projektion aller Probleme auf das Privatleben halte ich für einen absolut unzulässigen Kurzschluss. Da werden nur Bypässe gelegt, um am Kernthema des altersgerechten Arbeitens vorbei zu kommen.