Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Person: Jörg Kachelmann wird am 15. Juli 1958 in Lörrach geboren. Er wächst in der Schweiz auf, weil sein Vater, ein Beamter der Deutschen Bundesbahn, nach Schaffhausen versetzt wird. Kachelmann studiert in Zürich Geografie, Mathematik, Physik und Meteorologie und macht ein Zeitungsvolontariat. Von 1992 bis 2010 präsentiert er Wettervorhersagen im deutschen Fernsehen. Kachelmann lebt mit seiner Familie nach einem Auslandsaufenthalt wieder in der Schweiz und betreibt mit einem zehnköpfigen Team die Website kachelmannwetter.com. Auf Twitter folgen der Seite 41 000 Nutzer.

 

Ereignisse: Bis zum 20. März 2010, dem Tag seiner Verhaftung auf dem Frankfurter Flughafen, moderiert Jörg Kachelmann das Wetter im Ersten. Zwei Tage nach der Verhaftung weiß die Republik, dass Kachelmann von seiner Ex-Freundin vorgeworfen wird, sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Es beginnt, was Kachelmann „Vorverurteilungskampagne“ nennt. Er bleibt 132Tage in Untersuchungshaft. Am 6. Se p tember 2010 beginnt vor dem Landgericht Mannheim der Prozess gegen ihn. Nach 44 Verhandlungstagen wird er am 31. Mai 2011 freigesprochen. Während der Zeit des Prozesses veröffentlichen einige Medien Interviews mit Kachelmanns angeblichen Freundinnen zu seinem Liebesleben. Auch das Gericht verhört viele dieser Frauen. Der Prozess ist eines der größten Medienspaktakel der Gegenwart. Mit dem Verlagshaus Burda einigt sich der Moderator nach dem Mannheimer Freispruch außergerichtlich auf Schadenersatz. Das Oberlandesgericht Köln verurteilt den Axel-Springer-Konzern im August zu einem Schmerzensgeld inklusive Zinsen in Höhe von 500 000 Euro. Der Fall liegt jetzt beim Bundesgerichtshof . Urteile: Das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 28. September muss in den Ohren Jörg Kachelmanns wie Poesie geklungen haben. Das Gericht urteilte in letzter Instanz über Kachelmanns Schadenersatzforderung gegen seine Ex-Geliebte – und gab ihm recht. 7000 Euro muss sie ihm für die rechtsmedizinischen Gutachten zahlen, die seine Unschuld vor dem Landgericht Mannheim letztlich bewiesen haben. In ihrer Urteilsbegründung sagen die Frankfurter Richter, dass sich die Frau der Freiheitsberaubung schuldig gemacht habe, weil sie Kachelmann gegenüber der Polizei „wahrheitswidrig der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung beschuldigte und dadurch wissentlich und ihrem Willen gemäß die Festnahme und anschließende Inhaftierung des Klägers herbeiführte“. Die Gutachten belegen, so das Oberlandesgerichts Frankfurt, dass sich die Frau die Verletzungen selbst zugefügt hat. Zudem attestieren die Frankfurter Richter ihren Mannheimer Kollegen aus der Vorinstanz , den Tatsachenvortrag der Parteien fehlerhaft gewürdigt zu haben. Das Landgericht Mannheim hatte in seinem Urteil gesagt, es habe Kachelmann freigesprochen, weil seine Schuld „nicht zweifelsfrei nachweisbar“ sei. Mit seiner Frau Miriam hat Kachelmann die Ereignisse 2012 in dem Buch „Recht und Gerechtigkeit“ aufgeschrieben. Darin listen die beiden auf 14 Seiten auch einstweilige Verfügungen gegen Medienhäuser auf. ilo