Baden-Württemberg hatte noch versucht, Änderungen am neuen Kulturgutschutz anzuregen. Jetzt tritt das Gesetz in Kraft – und fürchtet Petra Olschowski, dass der Bund die Meinung der Experten der Länder kurzerhand aushebeln könnte.

Kultur: Adrienne Braun (adr)

Stuttgart - Im August tritt das neue Kulturgutschutzgesetz in Kraft. Es soll zum einen den illegalen Handel mit Kunstwerken verhindern, vor allem aber auch dafür sorgen, dass national wertvolles Kulturgut nicht ohne weiteres ins Ausland verkauft werden kann. Das Land Baden-Württemberg hatte noch versucht, gegen das Gesetz vorzugehen – ohne Erfolg. Deshalb hofft die neue Kulturstaatssekretärin Petra Olschowski, dass das Gesetz in zwei Jahren auf den Prüfstand kommt.

 
Frau Olschowski, Baden-Württemberg hatte noch versucht, beim Kulturgutschutzgesetz zu intervenieren, ohne Erfolg. Sind Sie enttäuscht?
Nein, wir haben zusammen mit Hessen und Niedersachsen den Antrag gestellt, das Gesetz nach zwei Jahren zu evaluieren – und zwar gemeinsam durch Bund und Länder. Wir haben keine Mehrheit bekommen, aber immerhin doch einige Stimmen im Bundesrat. Das bedeutet, wir werden uns die konkreten Auswirkungen des Gesetzes nun genau anschauen und falls es nötig sein sollte, in zwei Jahren mit dem Bund das Gespräch suchen, um eine Evaluierung mit allen Beteiligten in Angriff zu nehmen.
Sie haben vermutlich nichts einzuwenden gegen die nun verschärften Einfuhrbestimmungen zum Beispiel für Kunstobjekte aus Krisengebieten.
Das tragen wir zu hundert Prozent mit, wobei es auch hier Probleme im Ablauf geben wird. Es muss künftig beispielsweise gesichert sein, dass die Ausfuhr aus dem Herkunftsland nachweisbar ist. Das ist aber für Einrichtungen wie das Stuttgarter Lindenmuseum unter Umständen nicht so einfach, denn bisher waren ja keine lückenlosen Dokumentationen zu Herkunft und Besitz erforderlich. Entsprechend schwierig bis unmöglich ist es, heute nachzuweisen, ob die antike Vase, die man kaufen will und die sich heute zum Beispiel in einer Pariser Sammlung befindet, aus Japan, China oder Korea kommt. Das könnte extreme Prüfungsmechanismen in Gang setzen. Grundsätzlich sind wir aber einverstanden.
Umstritten ist ein anderer Aspekt. Werke, die älter als 75 Jahre und mehr als 300 000 Euro wert sind, dürfen nur ins Ausland verkauft werden, wenn sie nicht als „national wertvoll“ eingestuft werden. Wer wird das prüfen?
Es gibt schon jetzt in allen Ländern Sachverständigenausschüsse, wir hatten ja bisher auch schon Regelungen zum Kulturgutschutz. Aber viele Dinge, die in verschiedenen Gesetzen geregelt waren, werden jetzt in einem Gesetz zusammengefasst. Neu ist, dass eine Genehmigung erforderlich ist, wenn die Ausfuhr innerhalb der EU geplant ist. Bisher galt das nur für außerhalb. Wenn ein Sammler also ein Werk in eine Ausstellung ins Ausland geben will, müssen wir das prüfen. Auch wenn etwa ein Sammler nach Frankreich ziehen und sein Werk mitnehmen will, geht das unter Umständen nicht mehr so einfach. Da wird ein Verwaltungsaufwand auf uns zukommen. Auch eine große Unsicherheit wird bei allen Beteiligten damit verbunden sein.
Wer entscheidet letztlich, ob der Privatbesitz nationales Kulturgut ist oder nicht?
Die Listen führen die Länder, sie entscheiden, was eingetragen wird. Die Entscheidung über die Ausfuhrgenehmigung aber trifft der Bund. Es kann also sein, dass etwas auf der Liste steht, der Bund aber trotzdem entscheidet, dass ein Werk ins Ausland gehen darf.