Jeder sollte seine Daten verkaufen können, meint der Jurist Wilfried Reiners und plädiert für eine perönliche digitale Datenwirtschaft. Im Gespräch erklärt er, welche Geschäftsmodelle möglich sind und welche Grundlagen dafür geschaffen werden müssten.

Persönliche Daten haben einen monetären Wert – zumindest für Unternehmen, die diese Daten sammeln, mit ihnen handeln oder sie für ihre eigenen Interessen auswerten und nutzen. Der Münchner Jurist Wilfried Reiners plädiert dafür, dass auch diejenigen, die die Daten generiert haben, von diesem Wert profitieren können. Der 56-Jährige hat dafür den Verein Association for Personal Data Economy (APDE) mitgegründet, der den Weg für solch eine persönliche digitale Datenwirtschaft ebnen will.

 
Herr Reiners, in Deutschland haben wir recht strenge Datenschutzregeln. Steht Ihre Idee von einer persönlichen digitalen Datenwirtschaft dazu nicht in Konflikt?
Nein, im Gegenteil, sie ist eine Chance. Ich bin der Meinung, dass die Bevormundung in Deutschland in Sachen Datenschutz sehr groß ist. Das deutsche Datenschutzrecht schützt den Bürger quasi vor sich selbst. Es ist an der Zeit, jedem selbst zu überlassen, was er mit seinen Daten machen will, ob er sie verkaufen will oder nicht. Ich nenne das die Datensouveränität des Individuums. Den Datenschützern sollte nicht das Recht zustehen, dem Individuum diesen Wert zu entziehen. Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich bin ein großer Verfechter des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, ich bin aber kein Freund einer informationellen Fremdbestimmung. Der Datenschutz ist eine wichtige Sache. Er ist allerdings überholt und sollte der neuen, digitalen Zeit angepasst werden und vom Bürger als aufgeklärtem Menschen ausgehen, der vom Grundsatz her weiß, was er macht.
Und wie könnte eine solche Anpassung Ihrer Meinung nach aussehen?
Die geplante europäische Datenschutzverordnung gibt Hoffnung auf einen neuen, angemesseneren Ansatz. Dieses EU-Gesetz könnte die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Personal Data Economy schaffen. Hier soll nämlich explizit ein Recht auf Datenübertragbarkeit geschaffen werden.
Vorausgesetzt, jeder hat das Recht, seine persönlichen Daten zu verkaufen: Welche Szenarien schweben Ihnen in diesem Zusammenhang vor?
Stellen Sie sich vor, Sie leasen ein Auto und geben es nach drei Jahren wieder zurück. In dieser Zeit wurde eine Menge an Daten über Ihr Fahrverhalten gespeichert. Was wäre, wenn Sie dem Automobilhersteller die Daten überlassen, allerdings gegen eine Bezahlung. Nach dem Motto: „Ich habe stetig Daten gesammelt, nun möchte ich die Früchte meines Tuns ernten.“ Viel interessanter wäre allerdings ein anderes Modell: Der Automobilhersteller wertet die Daten der letzten drei Jahre für den Fahrer individuell aus und liefert ihm einen detaillierten Bericht. Aus diesem geht etwa hervor, welcher Kfz-Typ für den Fahrer der ökonomisch sinnvollste wäre. Dafür darf der Automobilhersteller im Gegenzug die Daten des Kunden anonymisiert für eigene Zwecke verwenden.
Dann ist doch auch denkbar, dass der Kunde diese Informationen dazu verwendet, den für ihn günstigen Wagen auch bei anderen Herstellern zu suchen.
Ja, auch das ist möglich. Voraussetzung wäre natürlich ein transformierbares Datenformat. Dazu müssten sich entweder die Hersteller darauf einigen, einen Standard festzulegen, oder es müsste – was ich persönlich nicht so gut fände – eine gesetzliche Vorgabe geben.