In Frankreich hat gerade ein Mann, der zu Unrecht in Haft war, eine Entschädigung in Höhe von 800 000 Euro erhalten. In Deutschland gibt es 25 Euro pro Hafttag. Ist die Haftentschädigung bei uns ausreichend?
In Deutschland werden materielle und immateriellen Schäden entschädigt. Als materielle Schäden werden etwa der entgangene Arbeitslohn, sozialversicherungsrechtliche Nachteile und Kosten zur Wiederherstellung der durch die Haft beeinträchtigten Gesundheit erstattet. Die 25 Euro pro Tag werden als Entschädigung für die immateriellen Schäden gezahlt. Mir erscheint dieser Betrag zu niedrig. Würden Sie für rund 9000 Euro im Jahr auf Ihre Freiheit verzichten?

Weshalb gibt es so selten eine Entschuldigung der für ein Fehlurteil verantwortlichen Richter?
Ich kann weder bestätigen, dass es selten eine Entschuldigung gibt, noch sagen, wie oft. Entschuldigungen dürften sich zum einen in der Regel nicht in der Öffentlichkeit vollziehen. Zu einer Entschuldigung im Sinne eines Eingeständnisses von Schuld besteht zum anderen oft auch kein Anlass. Man muss deutlich unterscheiden zwischen Fehlurteilen und schuldhaft verursachten Fehlurteilen. Es gibt Fälle von Fehlurteilen, in denen die Beweislage so erdrückend war, dass ein Schuldspruch ergehen musste. Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass etwa die Belastungszeugen gelogen haben, muss dies ja nicht unbedingt schon im Verfahren erkennbar gewesen sein.

Ist es nicht in jedem Fall ein Kunstfehler, wenn ein Urteil im Ergebnis falsch ist?
Nein. Stellen Sie sich vor: Die Belastungszeugin hat absolut glaubhaft den schweigenden Angeklagten belastet. Es gibt weder aus den Akten noch aus dem Gang der Hauptverhandlung die geringsten Anhaltspunkte für Zweifel, ob sie die Wahrheit gesagt hat. Dann ist das Urteil zwar trotzdem materiell falsch, wenn es nicht der wahren Tatsachenlage entspricht. Gleichwohl muss sich der Richter keinen Schuldvorwurf machen. Der Angeklagte musste verurteilt werden. Hätten Sie ihn freigesprochen? Anders liegt es natürlich, wenn das Gericht etwa eine erkennbare Unstimmigkeit in der Aussage einer Belastungszeugin nicht erkannt oder wenn es einen Entlastungszeugen nicht gehört oder einen Glaubwürdigkeitssachverständigen nicht vernommen hat, obwohl die Umstände dazu Anlass gegeben hätten. Das wären Fehler, die sich das Gericht vorwerfen muss. In solchen Fällen wird es aber auch regelmäßig nicht zur Verbüßung von Freiheitsstrafe kommen, weil derartige Fehler noch in der Rechtsmittelinstanz korri giert werden.

Was sagen Sie dann dem Menschen, der unschuldig im Gefängnis gesessen hat?
In jedem Fall, dass ich tief bedauere, welches Leid ihm zugefügt wurde, falls ich die Verurteilung verschuldet habe, auch dies.

Weshalb werden Richter für ihre Fehlurteile nicht zur Rechenschaft gezogen?
Sie werden zur Rechenschaft gezogen, wenn die Voraussetzung einer Rechtsbeugung vorliegt, die aber nur vorsätzlich begangen werden kann, was in Fällen eines Fehlurteils indes nicht vorkommen wird. Für Fehlurteile kann der Richter, auch wenn ihm vorwerfbare Fehler unterlaufen sind, nicht belangt werden.

Weshalb nicht?
Die Privilegierung trägt dem Entscheidungszwang des Richters Rechnung und sichert seine Unabhängigkeit. Der Richter hat den Angeklagten zu verurteilen, wenn er von der Schuld überzeugt ist, er hat die Verpflichtung, ihn freizusprechen, wenn er von der Unschuld überzeugt ist oder Zweifel an der Schuld hat. In jedem Fall muss er entscheiden. Diese Entscheidung soll er nach seiner Überzeugung treffen können, unbeeinflusst davon, bei welcher Entscheidung er das höhere Haftungsrisiko hat. Wenn der Richter wegen einer unvorsätzlich fehlerhaften Verurteilung, die sich im Nachhinein als falsch herausstellt, belangt werden könnte, würde sich kein vernünftiger Mensch für diese Aufgabe finden.