Der Experte für Polizeirecht Professor Christoph Trurnit erklärt, unter welchen Voraussetzungen die Polizei Demonstranten einkesseln darf.

Interview - Immer wieder werden Bürger bei Demonstrationen stundenlang in so genannten Polizeikesseln festgesetzt – besonders, wenn rechte und linke Gruppen aufeinandertreffen, wie am 12. Oktober in Göppingen. Die rechtliche Grundlage für solche Aktionen ist allerdings verzwickt.
Herr Trurnit, unter welchen Voraussetzungen dürfen Polizisten Demonstranten in einem Kessel festhalten?
Die Thematik ist rechtlich sehr kompliziert, immerhin geht es hier um Grundrechte der Bürger, die streng geschützt werden, nämlich das Recht auf Freiheit und die Versammlungsfreiheit. Grundsätzlich gibt es zwei Ansätze, mit denen die Polizei eine solche Maßnahme begründen kann: die Abwehr von Gefahren, die von einer Versammlung ausgehen, oder die strafrechtliche Verfolgung von Verdächtigen. Je nach Ansatz gelten für die Einsatzkräfte unterschiedliche Maßstäbe und Vorschriften.
Die wären?
Bei der Gefahrenabwehr kommt das Versammlungsrecht zum Tragen. Das aber bietet zunächst keine Grundlage für Freiheitsbeschränkungen. Die Polizei kann eigentlich nur mit der zuständigen Versammlungsbehörde die Versammlung auflösen oder einzelne Teilnehmer ausschließen. Erst wenn sich die Betroffenen nach der rechtmäßigen Auflösung der Versammlung oder ihrem rechtmäßigen Ausschluss davon nicht entfernen und weiter die öffentliche Sicherheit stören, kann die Polizei eingreifen und Bürger einkesseln.
Und wie sieht es beim Ansatz Strafverfolgung aus?
Wenn es darum geht, die Identität von möglichen Straftätern festzustellen, kann die Polizei die Betroffenen festhalten. Das heißt, in diesem Fall ist auch eine Einkesselung bei einer Demonstration grundsätzlich möglich. Allerdings ist dann der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten: Die Leute dürfen nicht länger festgehalten werden, als zur Feststellung ihrer Identität nötig.
Das hört sich so an, als sei es in der Praxis nicht ganz einfach umzusetzen.
Ja. Besonders wenn rechte und linke Gruppen aufeinanderprallen, ist es für die Polizei schwierig, alle rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Denn sie muss verschiedene Rechte und Aufgaben unter einen Hut bringen: die Rechte der verschiedenen Gruppen, ungestört zu demonstrieren, das Recht auf Freiheit der Einzelnen, aber auch das Recht der Städte und Bürger auf einen Schutz vor Straftaten. Aber das ist nun einmal die Aufgabe der Polizei in einem Rechtsstaat.