Selbstanzeigen werden für Steuersünder 2015 teurer, die Bedingungen verschärft. Die Kölner Steueranwältin Alexandra Mack rät Betroffenen daher, sich noch in diesem Jahr dem Fiskus zu offenbaren.

Berlin – - Die renommierte Steueranwältin Alexandra Mack sagt, es werde künftig teurer und komplizierter, eine Selbstanzeige abzugeben. Sie warnt vor unbeabsichtigten Wirkungen.
Frau Mack, von 2015 an wird die Selbstanzeige teurer, die Bedingungen werden verschärft. Erwarten Sie eine Welle von Selbstanzeigen vor der Gesetzesänderung?
Wer eine Selbstanzeige abgeben will, ist klug beraten, dies bald zu tun. Wie auch immer die Änderungen letztlich ausfallen, zeichnet sich eines ab: es wird teurer, komplizierter und anspruchsvoller, eine wirksame Selbstanzeige abzugeben.
Künftig soll sich die Selbstanzeige immer auf einen Zeitraum von zehn Jahren beziehen. Ist es in der Praxis nicht schwierig, die Kapitalerträge bei Auslandskonten für diese Zeit vollständig zu dokumentieren?
Die Finanzminister von Bund und Ländern schlagen vor, dass in Zukunft bei der Selbstanzeige Korrekturen für einen Zeitraum von zehn Jahren erfolgen müssen. Angedacht ist, die strafrechtliche Verjährungsfrist für Steuervergehen auf zehn Jahre zu verlängern. Dies ist bisher nur bei schwerer Steuerhinterziehung der Fall. In der Praxis heißt das: bisher betrifft die Selbstanzeige, pauschal gesprochen, den letzten Zeitraum von fünf Jahren. Das Finanzamt kann aber für zehn Jahre Steuern verlangen. Für den Betroffenen ist es heute möglich, eine Selbstanzeige nur für die letzten fünf Jahre abzugeben. Das Finanzamt muss dann selbst ermitteln, welche Beträge im davor liegenden Zeitraum vom fünften bis zehnten Jahr dem Fiskus vorenthalten worden sind. Wer nicht mitmachen wollte, konnte dem Finanzamt die Ermittlungsarbeit für den älteren Zeitraum überlassen. Das war für die Finanzverwaltung ein Ärgernis und ist wohl der Grund für die Verlängerung der Verjährungsfrist auf zehn Jahre. Alle Selbstanzeigen müssten dann in Zukunft für zehn Jahre vollständig sein. In der Beratung zeigt sich, wie schwierig das ist. Wenn etwas vergessen wird, ist die gesamte Selbstanzeige unwirksam.
Seit Jahren ist klar, dass es für Steuerbetrüger immer enger wird. Offenbar vertrauen viele Steuerhinterzieher darauf, dass die Delikte verjähren. Geht das Kalkül auf?
Natürlich kann es sein, dass etwas unentdeckt bleibt. Steuerhinterzieher mit Auslandskonten müssen aber bedenken, dass beispielsweise die Schweizer Banken neuerdings eine „Weißgeldstrategie“ verfolgen. Die Banken setzen Kunden aus dem Ausland die Pistole auf die Brust und verlangen Steuernachweise. Ansonsten wird das Konto aufgelöst. Die Banken gewähren unterschiedliche Fristen. Von Mandanten weiß ich, dass viele Fristen schon abgelaufen sind, bis zum Sommer oder bis Ende 2014 reichen. Die Frage lautet nicht mehr, ob jemand entdeckt wird. Die Banken machen nicht mehr mit.
Hinzu kommt, dass in einigen Jahren der automatische Informationsaustausch von Bankdaten erweitert werden soll. Somit gibt es keine Verstecke mehr?
Ich werde von Mandanten manchmal gefragt, ob es noch sichere Häfen gibt. In der Presse wird etwa Singapur genannt. Das ist alles Quatsch.
Die Strafzuschläge bei einer Selbstanzeige steigen auf bis auf 20 Prozent. Hinzu kommen noch die Zinsen und die Nachzahlung der Steuerschuld. Das heißt, ein Gutteil des Vermögens muss bei einer Selbstanzeige an den Fiskus bezahlt werden?
Schon nach bisherigem Recht wird die Selbstanzeige immer dann teuer, wenn auf Auslandskonten Schwarzgeld liegt. Das ist nicht immer der Fall. In vielen Fällen handelt es sich um versteuertes Kapitalvermögen, wobei der Kontoinhaber die Kapitalerträge dem Finanzamt nicht meldete. Die Steuernachzahlungen sind dann geringer. Eines lässt sich jetzt schon sagen: : die Selbstanzeige verkommt immer mehr zum Freikauf. Positiv ist, dass die Selbstanzeige nicht abgeschafft wird, wie dies ursprünglich von Politikern gefordert worden ist. Die Befürworter der Selbstanzeige müssen in Zukunft aber dicke Kröten schlucken: Die Selbstanzeige wird ein teurer Spaß.
In der Praxis kommt etwa bei der Umsatzsteuer häufig vor, dass Unternehmen ihre Voranmeldung korrigieren. Wird das mit dem neuen Recht noch möglich sein?
Das ist ein großes Problem. Bei der Anmeldung von Umsatz- und Lohnsteuer gibt es häufig Korrekturbedarf, der Unternehmen erst später auffällt. Oft handelt es sich dabei um Fehler, die nicht den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen. Bisher konnten die Unternehmen diesen Irrtum einfach nachmelden. Die Korrekturen sind auch weiterhin nötig. Die Wirtschaftsverbände machen sich dafür stark, dass bei bestimmten Steuerarten Selbstanzeigen möglich sind, die nicht an die strengen Bedingungen geknüpft sind.