Exklusiv Baden-Württembergs Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) lobt das Bildungszeitgesetz, dessen Entwurf jetzt im Kabinett beschlossen wurde, als „runde Sache“. Er gesteht Kompromisse gegenüber der Wirtschaft ein, lehnt aber weitere größere Eingriffe ab.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - Baden-Württembergs Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) lobt das Bildungszeitgesetz, dessen Entwurf jetzt im Kabinett beschlossen wurde, als „runde Sache“. Er gesteht Kompromisse gegenüber der Wirtschaft ein, lehnt aber weitere größere Eingriffe ab.

 
Herr Schmid, nach langwieriger Debatte soll das Bildungszeitgesetz nun Realität werden. Kann Grün-Rot stolz darauf sein?
Wir können zufrieden und auch ein wenig stolz sein, weil wir eine ausgewogene Regelung vorschlagen. Mit den fünf Tagen bezahlte Freistellung für Weiterbildungszwecke setzen wir einen völkerrechtlichen Anspruch um und stellen ihn in die heutige Zeit. Das ist eine runde Sache.
Was sollen fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr dem Beschäftigten bringen, und inwieweit wird es Ihrer Erwartung nach angenommen werden?
Das Gesetz ist ein klares Signal für die Bedeutung von lebenslangem Lernen in unserer Wissensgesellschaft. Auch weil Baden-Württemberg einen relativ hohen Anteil an- und ungelernten Beschäftigten hat. Die Anforderungen an die Qualifizierung der Beschäftigten nehmen stetig zu. Die Bedeutung von politischer Bildung und ehrenamtlicher Betätigung in Baden-Württemberg als Ehrenamtsland Nummer eins ist ungebrochen. Die ehrenamtlich Tätigen brauchen mehr denn je Zeit zur Qualifizierung. Das stärkt auch die Subsidiarität im Land, weil dann Kommunen und der Staat nicht alles selbst machen müssen. Die Erfahrung zeigt ganz klar, dass ein solches Gesetz ein wichtiger Baustein für die Weiterqualifizierung sein kann.
Was hat ein Arbeitgeber davon, wenn sein Mitarbeiter ein schönes Ehrenamt innehat?
In einer sozialen Marktwirtschaft leben die Betriebe davon, dass ihre Beschäftigten fachlich topqualifiziert sind und sich zugleich in die Gesellschaft einbringen. Dies stärkt die Einsatzbereitschaft der Mitarbeiter. Hier im Land haben die Betriebe ein gesellschaftliches Umfeld, wo das soziale Miteinander und die Bereitschaft, sich über den eigenen Tellerrand hinaus zu engagieren, außergewöhnlich hoch ist.
Ist politische Bildung relevant für die Betriebe?
Der soziale Frieden in Deutschland lebt davon, dass politische Konflikte zu Kompromissen geführt werden. Dazu brauchen wir politisch gebildete Bürger.
Wie wollen Sie verhindern, dass die Arbeitnehmer abseitig erscheinende Kurse belegen?
Wir haben im Unterschied zu anderen Bundesländern die Zwecke klar definiert. Für politische und betriebliche Weiterbildung gibt es eindeutige Vorgaben. Und für die Ehrenamtsqualifizierung werden wir in einer Rechtsverordnung präzise festlegen, welche Maßnahmen freistellungswürdig sind. Dazu gehören unzweifelhaft Chorleiter- oder Übungsleiterausbildungen.
Wie viel Kretschmann steckt im Gesetzentwurf – inwieweit also haben sich die Grünen durchgesetzt?
Wir haben uns in der Regierung frühzeitig darauf verständigt, dass wir die Weiterbildungszwecke sehr eindeutig definieren und die Belange der Wirtschaft berücksichtigen. So war zum Beispiel von vorneherein unstrittig, dass wir betriebliche Weiterbildung auf den Freistellungsanspruch anrechnen.
Die Wirtschaft hätte lieber kein Bildungsgesetz. Hat Sie deren Widerstand zum Nachgeben gezwungen?
Mir war von Anfang an klar, dass es umstritten sein wird, deswegen war es mir so wichtig, ein modernes Bildungszeitgesetz zu machen. Dass wir die Bedeutung der betrieblichen Weiterbildung so stark betont haben, ist auch ein Ergebnis unseres Dialogs mit der Wirtschaft. Zudem haben wir ihre Belange an ein, zwei Stellschrauben stärker berücksichtigt: Beispielsweise gibt es keine Übertragbarkeit von nicht ausgeschöpften Freistellungsansprüchen auf das neue Jahr. Da haben wir die Planungssicherheit der Firmen erhöht.
Wie viel neue Bürokratie wird damit aufgebaut?
Keine, das wird sehr überschaubar sein. Wir machen eine Anfangszertifizierung von Kursen – für diese Einführungsphase werden wir drei Stellen im Regierungspräsidium brauchen. Danach werden wir es aus dem Bestand leisten können.
Glauben Sie, dass es im Anhörungsverfahren noch zu weiteren Veränderungen kommen wird, weil die eine oder andere Seite Druck macht?
Das ist jetzt ein sehr austarierter Gesetzentwurf und politischer Kompromiss. An den grundsätzlichen Inhalten dürfte sich daher nichts mehr ändern. In Einzelpunkten ist das denkbar, wenn wir die Eingaben der Verbände aus der Anhörung auswerten.
Der Gewerkschaftsbund hätte gerne die allgemeine Weiterbildung drin, um Menschen mit geringerer Qualifizierung zu stützen. Würde das Gesetz mit dem Anspruch, Schlüsselqualifikationen und Fremdsprachen zu ermöglichen, überfordert?
Das wird nicht geschehen. Mir war es von Anfang an wichtig, die Zwecke sehr präzise zu definieren. Das schließt allgemeine Weiterbildung aus. Dies mag unter programmatischen Gesichtspunkten bedauerlich sein, doch ist sie schwer fassbar und eröffnet Debatten über Missbrauchsmöglichkeiten, die ich im Sinne des guten Zwecks des Gesetzes vermeiden will. Ich will mich in die alte Debatte um Tauchkurse vor Mallorca und so weiter nicht mehr hineinbegeben. Bei Fremdsprachenkursen ist klar: Wenn jemand Spanisch oder Englisch lernt, weil er es im Berufsleben einsetzen will und es einen klaren Bezug dazu gibt, dann wird es erfasst. Wenn aber jemand Ungarisch lernen will, um den Urlaub am Plattensee zu verbringen, dann funktioniert es nicht.