Der Datenschützer Baden-Württembergs, Jörg Klingbeil, fordert ein Gesetz, das klärt, welche Daten über Fahrer und Fahrten gespeichert und weitergegeben werden dürfen. Die Automobilindustrie will die technischen Daten hingegen von den Regelungen ausnehmen.

Stuttgart - Der baden-württembergische Landesdatenschützer Jörg Klingbeil ist zuständig für die Autohersteller Mercedes und Porsche und verlangt von den Herstellern, ihre Fahrzeuge datenschutzfreundlich zu gestalten.
Herr Klingbeil, bislang gibt kein Autohersteller Auskunft über Sicherheitsmaßnahmen und wie man sie überprüfen kann. Darf das so bleiben?
Ein hoher Sicherheitsstandard bei der Datenverarbeitung im Kraftfahrzeug sollte im Interesse der Automobilhersteller selbst liegen. Aber auch die Einhaltung eines hohen Datenschutzstandards stellt ein Marketing-Argument dar, das die Hersteller erkannt zu haben scheinen. Ich kann mir daher gut vorstellen, dass sich Zertifizierungen in diesem Bereich etablieren werden. Auch eine Verankerung im Zulassungsrecht halte ich für denkbar.
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) will den technischen Daten einen grundsätzlichen Bezug zum Fahrer oder Halter des Fahrzeugs absprechen. Was halten Sie von diesem Vorschlag?
Der VDA lässt in seinem Datenschutz-Positionspapier in der Tat eine bedenkliche Tendenz erkennen, den Personenbezug der „technischen Daten“ zu negieren. Ich aber halte grundsätzlich die im Kraftfahrzeug anfallenden Daten für personenbezogen, weil sie sich in aller Regel zumindest dem Halter, mit weiterem Zusatzwissen sogar dem Fahrer zuordnen lassen.
Die Automobilindustrie will auch nichts vom Grundsatz der Datensparsamkeit wissen.
Der Grundsatz der Datensparsamkeit bedeutet, dass im Fahrzeug nur die wirklich technisch notwendigen Daten erfasst und gespeichert werden dürfen, die regelmäßig und häufig gelöscht werden müssen. Bei autonomen Fahrzeugen gilt dies auch für die personenbezogenen Daten der Fahrzeugumgebung. Die Hersteller müssen, soweit möglich, geeignete und sichere Anonymisierungs- und Pseudonymisierungsverfahren verwenden.
Was tun Sie konkret, damit „Datenschutz durch Technik“ bei Daimler und Porsche Realität wird?
Wir haben uns erläutern lassen, wie Daten in ihren Kraftfahrzeugen verarbeitet werden. Inzwischen haben wir zusammen mit den übrigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden den Dialog mit dem VDA aufgenommen. Darüber hinaus stehen wir natürlich insbesondere mit der Firma Daimler in einem ständigen Austausch. Schließlich führen Eingaben von Bürgern bei meiner Dienststelle vielfach zu konkreten Überprüfungen.
Brauchen wir ein eigenes Gesetz für Datenschutz im Auto?
Ja, ich halte konkretisierende Normen und auch einen konkretisierenden Datenschutzstandard für sinnvoll, um für die Hersteller, Zulieferer und Kunden für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.