Beschneidungen ohne Narkose seien barbarisch und nach deutschem Recht eigentlich „nicht akzeptabel“, sagt Reinhard Merkel. Zumindest seien strikte Auflagen nötig, fordert der Jurist. Er berät die Regierung als Mitglied des Ethikrates, der sich am Mittwoch trifft.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)
Stuttgart – Beschneidungen ohne Narkose seien barbarisch und nach deutschem Recht eigentlich „nicht akzeptabel“, sagt Reinhard Merkel. Zumindest seien strikte Auflagen nötig, fordert der Jurist. Er berät die Regierung als Mitglied des Ethikrates, der sich am Mittwoch trifft. Die Angelegenheit ist heikel. Doch der Rechtsphilosoph Merkel meint: „Gänzlich von Zumutungen verschonen kann der Gesetzgeber Juden und Muslime nicht.“
Herr Merkel, das Landgericht Köln hält Beschneidungen für eine „schwere und irreversible Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit“. Damit werden 5000 Jahre Kulturgeschichte für gesetzwidrig erklärt. Wie lässt sich das rechtfertigen?
Lassen Sie uns für einen Moment ignorieren, dass es um Juden und Moslems geht. Gäbe es irgendeine unbedeutende Sekte, die diesen Brauch neu nach Deutschland bringen wollte, dann würde ihr das auf der Stelle verboten. Nach den allgemeinen Kriterien unserer Rechtsordnung ist die mit der Beschneidung verbundene Verletzung des kindlichen Körpers nicht akzeptabel.

Sollte ein Rechtsstaat nicht religiöse Traditionen achten?
So formuliert wirft das die Sachfrage auf, ob sich allein aus dem hohen Alter eines Ritus ein Sonderrecht seiner Anhänger ableiten lässt. Die Antwort lautet: Nein. Sonderrechte sind ein Sündenfall des Rechtsstaats.

Wäre ein Beschneidungsverbot nicht ein unerhörter Eingriff in die Religionsfreiheit?
Natürlich schützt das Grundgesetz die Freiheit der Religionsausübung. Aber alle Freiheitsgrundrechte enden, wo das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit anderer beginnt – an deren Körper. Kein Freiheitsrecht ist schrankenlos. Dafür bedarf es nicht erst einer Abwägung. Wäre es nicht bizarr, wenn Religionsgemeinschaften autonom entscheiden dürften, wann sie in den Körper anderer Menschen eindringen dürfen?