Nach U 50 nun fünfmal in Folge U 35: Die vergleichsweise guten Zahlen bei den Corona-Neuinfektionen erlauben im Rems-Murr-Kreis von diesem Donnerstag an weitere Lockerungen. Was dann neu möglich ist.

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Rems-Murr-Kreis - Gemessen an den Sieben-Tage-Inzidenzen scheint sich die Coronalage im Rems-Murr-Kreis in den vergangenen Wochen geradezu drastisch verbessert zu haben. Hatte die auf 100 000 Einwohner heruntergerechnete Zahl der Neuinfektionen binnen einer Woche Ende April mit 245 noch auf einem historischen Höchstwert gelegen, wird sie aktuell „nur noch“ mit 33 angegeben. Damit liegt der Kreis – wenn auch nur knapp – seit mehr als fünf Tagen in Folge unter einer weiteren, für Corona-Lockerungen definierten Grenze, der 35. „Ich bin erleichtert, dass die Infektionszahlen im Rems-Murr-Kreis weiter sinken und jetzt auch hier alle Lockerungen der Corona-Verordnung gelten“, sagt dazu der Rems-Murr-Landrat Richard Sigel. „Nach den vielen Monaten der Einschränkung bedeutet das für viele ein Aufatmen – besonders für die gebeutelte Kulturszene, den Einzelhandel und auch die Gastronomie.“ Gleichwohl mahnt er, weiterhin umsichtig zu sein.

 

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Schon am Dienstag ist wegen des einwöchigen U-50-Status’ einiges möglich geworden, etwa das Einkaufen ohne Terminvereinbarung auch in Geschäften, die über ein Angebot des täglichen Bedarfs hinausgehen. Büchereien, Zoos, Galerien, Gedenkstätten und Museen durften wieder ohne Auflagen öffnen, die Kontaktbeschränkung wurde auf bis zu zehn Personen aus bis zu drei Haushalten gelockert. Nun gelten von diesem Donnerstag an noch weitere Erleichterungen. Einer von insgesamt drei Öffnungsschritten, die vorgesehen sind, wenn die Inzidenz stabil unter 100 bleibt, durfte wegen U 35 übersprungen werden:

Das gilt jetzt zusätzlich

Testpflicht: Für Außenbereiche in Gastronomie, bei Veranstaltungen oder Einrichtungen wie etwa Freibädern ist kein Coronatest nötig.

Kultur und Kongresse: Außenveranstaltungen sind mit maximal 750 Personen zulässig. Das gilt für Kultur- wie Vortrags- oder Informationsveranstaltungen gleichermaßen. Messen, Ausstellungen und Kongresse sind mit einer Person pro sieben Quadratmeter erlaubt. Theater, Opern, Kulturhäuser oder Kinos dürfen öffnen.

Feiern im Gastgewerbe sind für bis zu 50 Personen erlaubt – innen und außen. Alle Teilnehmer müssen allerdings einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorweisen können. Dabei können geimpfte Personen nicht „abgezogen“ werden, und Tanzveranstaltungen sind noch nicht möglich.

Grundsätzlich bleiben die Abstandsregeln und die medizinische Maskenpflicht weiter bestehen. Für bestimmte Dienstleistungen und Angebote müssen Schnelltests vorgelegt werden.