Am Samstag lag der Inzidenzwert den fünften Werktag in Folge stabil unter 100. Ab Montag gilt das gestufte Öffnungskonzept aus der Corona-Verordnung des Landes.

Leonberg - „Ab Montag, 17. Mai, wird es neue Öffnungen im Landkreis Böblingen geben. Die Inzidenz ist fünf Werktage in Folge unter 100 geblieben.“ Das teilt das Böblinger Landratsamt am Sonntagvormittag mit.

 

Liegt der Inzidenzwert in einem Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100, so tritt die sogenannte „Bundesnotbremse“ am übernächsten Tag außer Kraft.

Im Kreis Böblingen war man am Samstag, 15. Mai, den fünften Werktag unter 100. Laut dem Stuttgarter Regierungspräsidium lag der Wert am Samstagabend bei 95,5. Entsprechend gilt ab Montag, 17. Mai, das gestufte Öffnungskonzept aus der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg für diesen Wert.

Was in der ersten Stufe erlaubt ist, lesen Sie hier.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Böblingen wird im Laufe des Sonntags auf der Homepage des Landkreises unter Informationen zum Corona-Virus/Allgemeinverfügung veröffentlicht.

Lockerungen könnten unter anderem für diese Bereiche gelten, teilt das Landratsamt auf seiner Instagramseite mit:

– Die Gastronomie darf in Außenbereichen und Innenräumen zwischen 6 und 21 Uhr mit einem entsprechenden Hygienekonzept, das auch einen tagesaktuellen Test für die Gäste vorschreibt (oder Impfpass / Genesenenbescheinigung) öffnen.

– Der zuvor geschlossene Einzelhandel ist ohne Terminbuchung zugänglich, wenn ein Testkonzept besteht. Ohne Test ist eine Voranmeldung („Click&Meet“) nötig.

– Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport ist mit bis zu 20 Personen auf Sportanlagen im Freien möglich.

– Treffen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten sind erlaubt. Kinder (bis einschließlich 13 Jahre) der Haushalte sowie Geimpfte und Genesene zählen nicht dazu.

– Hotels und Beherbergungsbetriebe sind für Privatreisende offen.

– Museen, Galerien und Gedenkstätten sowie Freizeiteinrichtungen im Freien haben geöffnet.

– Kinos und Kulturveranstaltungen können im Freien mit bis zu 100 Besuchern stattfinden.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass für alle neuen Öffnungsschritte ein Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis notwendig ist. Zudem sind die Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten.