Irlands Datenschutzbeauftragte Die neue Gegenspielerin von Facebook

Helen Dixon will künftig alle Mittel nutzen, die ihr zur Verfügung stehen. Foto: EU

Noch ist Helen Dixon nur Insidern bekannt. Das wird sich ändern. Die irische Datenschutzbeauftragte wird künftig verstärkt im Fokus stehen. Die Datenschutzgrunndverordnung rückt Irland ins Rampenlicht.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Angela Merkel galt vielen lange Zeit als die mächtigste Frau Europas. Das könnte sich ändern. Dass die Kanzlerin durch die langwierige Regierungsbildung an Prestige verloren hat, ist ein Grund. Der andere heißt Helen Dixon. Noch ist die irische Datenschutzbeauftragte nur einem kleinen Kreis an Eingeweihten ein Begriff. Doch das könnte sich schon bald ändern. Die „Financial Times“ sagt ihr jedenfalls voraus, bald zu den „weltweit mächtigsten“ Regulierern zu gehören.

 

Seit dem 25. Mai gilt in ganz Europa die Datenschutzgrundverordnung. Irland wächst damit eine Schlüsselrolle zu. Auf der Insel gibt es nicht nur glückliche Rinder, die den Grundstoff für wohlschmeckende Butter schaffen. Es gibt auch glückliche Unternehmer, die dank niedriger Steuern den Gewinn ihrer Firmen mehren. Facebook und seine Töchter Whatsapp und Instagram, Twitter und Google haben dort ihr europäisches Hauptquartier. Die Digitalkonzerne werden besonders beäugt, wenn die Datenschutzgrundverordnung erst einmal greift. Und dann kommt früher oder später Helen Dixon zum Zuge.

Die Beschwerden werden europaweit gebündelt

Zwar kann sich jeder Bürger in einem EU-Mitgliedsland zunächst bei seinem örtlichen Datenschutzbeauftragten beschweren, aber es ist offensichtlich, dass ein Konzern wie Facebook nicht wegen des gleichen Sachverhalts in Stuttgart und Salamanca, in Tübingen und Toulouse, in Heilbronn und Helsinki belangt werden kann. Irgendwann werden die Beschwerden gebündelt, und zwar in der Regel am Sitz des Konzerns, also in Irland. Ob es dort dann zu einem Kooperationsverfahren kommt, weil Helen Dixon die Angelegenheit ebenso beurteilt wie ihre europäischen Kollegen, oder doch zu einem Kohärenzverfahren, weil sie es anders sieht, kommt auf den Einzelfall an. Bei unterschiedlichen Sichtweisen käme auf jeden Fall noch der europäische Datenschutzausschuss als eine Art Obergutachter ins Spiel. Der Ausschuss würde final entscheiden – und zurückverweisen. Dixon müsste den Spruch des Gremiums dann umsetzen. Bis das geschieht, werden noch viele Kleeblätter von den irischen Wiesen gepflückt.

Schlechte Erfahrungen mit Irland

Ob die neue Datenschutzverordnung in Irland ebenso intensiv zur Anwendung kommen wird wie in anderen EU-Mitgliedsländern bezweifeln manche Experten mit Blick auf die Vergangenheit. Der Österreicher Max Schrems war mit seiner Sammelklage gegen Facebook in Dublin gescheitert, erst 2015, zwei Jahre später, bekam er vom Europäischen Gerichtshof recht. Als Schrems in Irland vorstellig wurde, war Helen Dixon noch nicht im Amt. Das hat sie erst seit September 2014 inne, die Datenschutzgrundverordnung war da noch im Gesetzgebungsverfahren.

Inzwischen sei ihr Amt mit den nötigen Mitteln ausgestattet, um den Kampf gegen die weltweit operierenden Großkonzerne aufzunehmen, sagte Helen Dixon gegenüber der „Financial Times“. Man müsse keinen Zweifel daran haben, dass sie bereit sei, das gesamte ihr zur Verfügung stehende Repertoire an Sanktionsmöglichkeiten einzusetzen. Medienberichten zufolge hat ihr Amt einen Etat von rund neun Millionen Euro und 130 Mitarbeiter. Allein die Rechtsabteilung von Facebook in Dublin hat da größere Ressourcen.

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