Seit 2005 ist der islamische Religionsunterricht in Baden-Württemberg ein Provisorium. Das soll sich nun ändern. Aber zwei islamische Verbände wollen nicht mitmachen und äußern große Kritik.

Stuttgart - Die Landesregierung organisiert den islamischen Religionsunterricht zum Schuljahr 2019/20 neu und gründet dafür eine Stiftung unter dem Dach des Landes. An dieser Stiftung beteiligen sich allerdings nur zwei von vier islamischen Verbänden, wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) am Dienstag in Stuttgart nach wochenlangen Gesprächen mit den vier Verbänden mitteilten. Seit 2005 wird der islamische Religionsunterricht im Südwesten im Rahmen eines Modellprojekts erteilt, das aber nicht dauerhaft weiterlaufen kann.

 

Der Landesverband der Islamischen Kulturzentren Baden-Württemberg und die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland hätten erklärt, bei der Stiftung mitmachen zu wollen, hieß es. Hingegen hätten die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib) und die Islamische Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg (IGBW) eine Teilnahme abgelehnt. Ditib stand wegen des Einflusses der türkischen Behörden wiederholt in der Kritik. Laut Kretschmann steht es den Verbänden frei, sich auch später noch an der Stiftung zu beteiligen.

Staat braucht verbindlichen Ansprechpartner

Ditib und IGBW hielten dem Land vor, eine staatliche Einrichtung zu schaffen, um Religionsunterricht zu erteilen. Das sei verfassungswidrig. „Dieses Modell hebelt die Neutralitätspflicht des Staates aus und greift massiv in die Religionsfreiheit und in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften ein.“ Die beiden Verbände kündigten an, eine „unabhängige Expertenkommission“ einsetzen zu wollen, um die verfassungsbedenklichen Punkte des Stiftungsmodells offenzulegen und Alternativen vorzuschlagen.

In Deutschland wird Religionsunterricht eigentlich von den Religionsgemeinschaften und nicht vom Staat erteilt. Damit der islamische Religionsunterricht zum Regelunterricht werden kann, braucht der Staat einen verbindlichen Ansprechpartner, der als Träger des Unterrichts unter staatlicher Aufsicht fungiert. Die Regierung will eine Stiftung des öffentlichen Rechts als Schulrat einrichten, weil sie in den Verbänden keinen einheitlichen Ansprechpartner sieht.

Im Schuljahr 2018/19 nehmen im Südwesten etwas mehr als 6000 Schüler am islamischen Religionsunterricht sunnitischer Prägung teil. Die Kinder werden an 86 Schulen von 110 Lehrern unterrichtet. Laut Eisenmann wollen mehr als 50 Schulen den islamischen Religionsunterricht einführen. Die Stiftung soll mindestens fünf Schuljahre bestehen. Das Land wendet für sie jährlich 300 000 Euro auf. In die religiösen Inhalte des Unterrichts wird sich der Staat nach Angaben der Kultusministerin nicht einmischen.

Kretschmann bedauert Fehlen von Ditib

Eisenmann sagte: „Aus unserer Sicht ist dieses Stiftungsmodell ein innovativer Weg, um die Trägerschaft und die Organisation des islamischen Religionsunterrichts auch zukünftig sicherzustellen - vor allem, so lange es keine anerkannte Religionsgemeinschaft aufseiten des sunnitischen Islams gibt.“ Kretschmann meinte, dass Ditib nicht mitmache, sei bedauerlich. Aber davon hingen die Pläne nicht ab. Er ging davon aus, dass der Unterricht weiter eine hohe Akzeptanz unter Kindern und Eltern genießen wird. „Wir haben aus keiner Richtung jemals Kritik an diesem Religionsunterricht vernommen.“

Die beiden Oppositionsfraktionen SPD und FDP wollen mehr Informationen. Sie beantragten, das Thema am 7. Februar im Bildungsausschuss des Landtags aufzurufen. SPD-Bildungsexperte Daniel Born kritisierte: „Die grün-schwarze Landesregierung hat den Islamunterricht über zweieinhalb Jahre auf die lange Bank geschoben und schustert sich jetzt auf die Schnelle ein Modell zusammen.“ FDP-Rechtsexperte Nico Weinmann sagte, der Unterricht müsse sich innerhalb der freiheitlich demokratischen Grundordnung bewegen. „Zu einer integrationsfeindlichen Indoktrinierung junger Muslime darf es nicht kommen. Ob das Stiftungsmodell der Landesregierung dem genügt, wird die Landesregierung im Bildungsausschuss zu erklären haben.“