Islamischer Religionsunterricht in Baden-Württemberg Neuaufstellung zum neuen Schuljahr noch nicht fix

Seit 2006 wird der islamische Religionsunterricht in einem Modellprojekt an Schulen im Land erteilt. Das Provisorium soll zum neuen Schuljahr abgelöst werden – doch das Wissenschaftsministerium will eine Vorlage nicht unterzeichnen.
Stuttgart - Wenige Wochen vor Beginn des neuen Schuljahrs ist die Neuaufstellung des islamischen Religionsunterrichts im Südwesten nicht unter Dach und Fach. Das Wissenschaftsministerium will die Kabinettsvorlage für die Neuorganisation in der bisherigen Form nicht mitzeichnen. CDU-Landtagsfraktionschef Wolfgang Reinhart verwies in einem Schreiben an Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) darauf, dass die Zeit drängt, da das derzeitige Modellprojekt zum Ende dieses Schuljahres ausläuft. Über das Thema hatte am Donnerstag zuerst die „Südwest Presse“ berichtet.
Der islamische Religionsunterricht wird seit dem Jahr 2006 im Rahmen eines Modellprojekts erteilt. Im Januar hatte Kretschmann erklärt, dass das Provisorium ein Ende haben soll und eine Stiftung unter dem Dach des Landes gegründet wird, um den Unterricht zum Schuljahr 2019/20 auf solidere Füße zu stellen. Allerdings hatten nur zwei der vier islamischen Verbände erklärt, sich an dieser Stiftung beteiligen zu wollen. Derzeit nehmen im Südwesten mehr als 6000 Schüler am islamischen Religionsunterricht teil.
Tübinger Zentrum als Knackpunkt
In der Koalition ist die Einbindung des Zentrums für Islamische Theologie an der Uni Tübingen strittig. Dort werden Religionslehrer für Gymnasien ausgebildet - für alle anderen Schulen sind die Pädagogischen Hochschulen zuständig. Eine Sprecherin des Wissenschaftsministeriums erklärte, mit der Kabinettsvorlage werde das „hervorragend arbeitende Zentrum“ in Tübingen gefährdet. „Wir brauchen eine Regelung, die die Religionslehrerausbildung nach dem neuen Stiftungsmodell ermöglicht und die Ausbildung im Gymnasialbereich mittelfristig in die Stiftungslösung integriert.“
In Deutschland wird Religionsunterricht eigentlich von den Religionsgemeinschaften und nicht vom Staat erteilt. Damit der islamische Religionsunterricht zum Regelunterricht werden kann, braucht der Staat einen verbindlichen Ansprechpartner, der als Träger des Unterrichts unter staatlicher Aufsicht fungiert. Die Regierung will eine Stiftung des öffentlichen Rechts als Schulrat einrichten, weil sie in den Verbänden keinen einheitlichen Ansprechpartner sieht.
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