Im vergangenen Jahr hatte eine Anschlagserie im bayerischen Waldkraiburg für Angst und Schrecken gesorgt. Nun wurde Muharrem D. wegen versuchten Mordes verurteilt.

Waldkraiburg - Der Attentäter von Waldkraiburg wird in der Psychiatrie untergebracht. Eine Schizophrenie habe zu der Anschlagsserie im vergangenen Jahr geführt, sagte der Vorsitzende Richter Jochen Bösl am Freitag vor dem Oberlandesgericht München. Dazu komme seine islamistische Radikalisierung. Neben der Unterbringung verurteilte das Gericht den 27 Jahre alten Muharrem D. wegen vielfachen versuchten Mordes und weiterer Taten zu neuneinhalb Jahre Haft. 

 

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Die Haftstrafe muss er aber wegen der Unterbringung in der Psychiatrie allerdings zunächst nicht antreten. Mit der Haftdauer blieb das Gericht unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die dreizehn Jahre und sechs Monate Haft verlangt hatte. Die Verteidigung hatte sieben Jahre Haft gefordert. Auch die Anklage forderte die Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie.

Attentäter bezeichnet sich als IS-Anhänger

D., der sich selbst als Anhänger der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) bezeichnete, sorgte in der türkischen Gemeinde der oberbayerischen Kleinstadt Waldkraiburg mit mehreren Anschlägen und Anschlagsversuchen für Angst und Schrecken. Die folgenreichste Tat war ein Brandanschlag auf einen türkischen Supermarkt, der vollständig ausbrannte und auch das Leben von 26 Bewohnern der über dem Markt liegenden Wohnungen gefährdete.

Der Vorsitzende Richter Bösl sagte: „Ohne die Schizophrenie sind die von dem Angeklagten verübten Anschläge in Waldkraiburg nicht denkbar.“ Allerdings seien die Taten ebensowenig ohne die religiöse Radikalisierung des Mannes zum Islamisten denkbar. 

Der aus einer Familie ohne besondere religiöse Bindung stammende D. habe sich radikalisiert und sei zu einem „ausgeprägten dschihadistischen Weltbild“ gekommen. Dabei habe der Sohn kurdischer Eltern einen „Türkenhass“ entwickelt.

Hass auf Türken trieb ihn an

Bösl sagte, D habe „sich selber als IS-Kämpfer gesehen. Er hat die Scharia als die einzige legitime Grundlage des Zusammenlebens angesehen.“ D. habe „eine bizarr anmutenden Privatideologie oder Privatreligion entwickelt“, deren zentraler Bestandteil ein Hass auf alle türkischen Menschen gewesen sei. 

Neben der Schizophrenie liegt Gutachten zufolge bei D. auch eine Cannabissucht vor. Damit lagen dem Gericht zufolge die Grundlagen für eine Einweisung vor. Bereits während seiner Untersuchungshaft war D. aus der Justizvollzugsanstalt in die Psychiatrie gekommen.

Der 27-Jährige war nur zufällig bei einer Kontrolle beim Schwarzfahren aufgefallen. Dabei hatte er eine Reihe Rohrbomben bei sich. Nach eigenen Angaben plante er weitere Anschläge, unter anderem auf Imame und Moscheen.

D. baute Sprengsätze selbst

Seine Brand- und Sprengsätze hatte sich D. dem Urteil zufolge selbst gebaut. Er begann ab Sommer 2017 damit, diese zu produzieren. Außerdem hatte er sich eine halbautomatische Kurzwaffe besorgt. Ins Visier nahm er insbesondere Moscheen der türkischen Religionsbehörde Ditib. So wollte er auch einen Anschlag auf die Ditib-Moschee in Köln verüben und deren Imam erschießen.

Bei seinen ersten Anschlägen in Waldkraibung scheiterte er aber an unzureichender Durchführung. So wollte er einen Brandanschlag auf die Moschee in Waldkraiburg verüben. Er versuchte die Tür aufzutreten, das klappte aber nicht. Den Brandsatz zündete er demnach dann in einer Altpapiertonne eines benachbarten Wohnhauses an. Weil er den Deckel der Tonne schloss und das Feuer so keinen Sauerstoff mehr bekam, entwickelte der Brandsatz aber keine Gefahr. 

Beim Anschlag auf das Lebensmittelgeschäft zündete er den Brandsatz im Verkaufsraum des Geschäfts, der ausbrannte.