Berlin ist nicht Stuttgart, Hamburg oder Esslingen. An welchem Ort im Winter-Dilemma 2026 welche Regeln gelten.
Der Winter 2026 hat Deutschland fest im Griff. Das ständige Wechselspiel zwischen Tauen am Tag und Frieren in der Nacht sorgt für spiegelglatte Gehwege.
Für Hausbesitzer und Mieter beginnt damit das große Zittern: Einerseits drohen Bußgelder und zivilrechtliche Forderungen, wenn jemand stürzt, andererseits riskieren sie womöglich Ärger mit dem Ordnungsamt, wenn sie zum falschen Streumittel greifen.
Die Gretchenfrage lautet jedes Jahr aufs Neue: Darf ich eigentlich Salz streuen?Die Antwort ist kompliziert, denn Deutschland ist beim Winterdienst ein Flickenteppich – und die Regeln sind durchaus interpretierbar.
Ist Streusalz verboten?
Bevor wir in die lokale Ebene eintauchen, kurz zum Hintergrund: Fast alle Kommunen bevorzugen sogenannte „abstumpfende Mittel“ wie Sand, Splitt oder Granulat. Der Grund ist der Umweltschutz, denn Streusalz schädigt Straßenbäume, belastet das Grundwasser und ist eine Qual für Tierpfoten. Zudem greift das Salz Fahrzeuge und Brückenbauwerke an.
Glatteis, Splitt und Sand
Doch was passiert, wenn Sand und Split bei Blitzeis wirkungslos bleiben? In Stuttgart gilt grundsätzlich ein Streusalzverbot, denn die grün angehauchte Landeshauptstadt setzt auf den Umweltschutz.
Aber die Schwaben sind auch für ihren gesunden Menschenverstand bekannt und zeigen sich in Extremsituationen flexibel. Freilich hat es sie in diesem Winter bisher auch noch nicht so schlimm erwischt wie Nord- und Ostdeutschland.
Kein Streusalzverbot bei Eisregen
Wenn – wie im Januar 2025 geschehen – Eisregen (Blitzeis) den Boden überzieht, darf in Stuttgart ausnahmsweise zum Salz gegriffen werden. Die Stadtverwaltung stellt klar, dass bei solchen Wetterlagen die Verkehrssicherheit Vorrang hat.
Allerdings gilt auch hier das Gebot der Sparsamkeit: Eine großflächige, präventive Salzschicht ist nicht gewünscht beziehungsweise erlaubt. Es geht nur darum, akute Gefahrenstellen zu entschärfen, die anders nicht zu bewältigen sind. Werktags müssen die Wege in Stuttgart übrigens bis 7 Uhr geräumt sein.
Wer aber nur ein paar Kilometer weiter in den Landkreis Esslingen fährt, findet ein verwirrendes Regelwerk vor. Hier kocht fast jede Kommune ihr eigenes Süppchen.
Streusalz in Esslingen und Ostfildern
In Esslingen und Ostfildern gelten ähnliche Ausnahmen wie in Stuttgart. Bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen (Staffeln) ist der sparsame Einsatz von Salz erlaubt, wenn man mit anderen Mitteln nicht mehr weiterkommt.
Streusalz in Filderstadt, Köngen und Plochingen
In manchen anderen Orten wie Filderstadt, Köngen oder Plochingen sollten Anwohner einen Blick in die jeweilige Satzung werfen. In diesen Gemeinden fehlt oft die explizite Ausnahmeregelung für Blitzeis. In den Verordnungen heißt es teils pauschal: „Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten.“
Ob das in der Praxis wirklich so heiß gegessen wird, ist aber eine andere Frage – und wird weniger ideologisch diskutiert als in Berlin. Ein Verstoß kann (theoretisch) als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Auch die Räumzeiten variieren von Ort zu Ort.
Streusalzverbot in Berlin
Ganz anders und offenbar sehr speziell sieht die Lage in der Bundeshauptstadt aus: Nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz ist die Verwendung von Streusalz auf Gehwegen für Privatleute im Prinzip verboten. Erlaubt sind ausschließlich abstumpfende Mittel.
Die Situation spitzte sich Anfang 2026 zu: Aufgrund extremer Glätte wollte der Berliner Senat das Salzverbot kurzzeitig per Allgemeinverfügung aufheben, um Unfälle zu vermeiden. Doch das Verwaltungsgericht Berlin schob dem mutmaßlich einen Riegel vor.
Nabu klagt gegen Streusalz-Allgemeinverfügung
Nach einer Klage von Naturschützern des Nabu entschied das Gericht im Februar 2026 jedenfalls, dass eine pauschale Freigabe für Privatleute per Allgemeinverfügung nicht angehen könne. In der Tat wurde von solchen Verwaltungsakten in Zeiten der Corona-Pandemie von Kommunen zum Teil exzessiv und willkürlich Gebrauch gemacht.
Lediglich die Berliner Stadtreinigung (BSR) dürfe an bestimmten Stellen Feuchtsalz einsetzen, heißt es nun. Zumindest, solange das entsprechende Gesetz nicht geändert ist. Ob das aktuelle Urteil im Nachhinein dann wirklich noch eine Rolle für die Praxis spielt, wird sich zeigen. Selbst Öko-Vorkämpferin Ricarda Lang – ihres Zeichens übrigens frischgebackene Bachelor-Juristin – meint ja jetzt, dass sie da nicht mehr ganz mitkommt. Den Naturschutz sieht sie ad absurdum geführt.
Wer zahlt Schmerzensgeld und Behandlungskosten?
Theoretisch drohen in Berlin jedoch höhere Strafen als in Stuttgart, da ein Gesetz immer höherrangig ist als eine bloße kommunale Satzung. Zu beachten ist andererseits aber auch, dass die Haftpflichtversicherung bei ständiger Missachtung der Verkehrssicherungspflicht ihre Zahlung verweigern könnte.
Dadurch drohen potenziell noch höhere finanzielle Schäden als durch eine Verwaltungsstrafe – Stichwort Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Regressforderungen von notleidenden Krankenkassen.
Hamburg setzt Streusalzverbot aus
Hamburg hat das sonst geltende Streusalzverbot in diesem Winter dagegen für einige Wochen komplett aufgehoben. Durch diese Linie wird auch vermieden, dass es zu Widersprüchen zwischen dem Öffentlichen Recht und zivilrechtlichen Bestimmungen kommen kann. Anders als für die Berliner in ihrer teilweise bürokratischen bis dysfunktionalen Bubble ist für die eher kaufmännisch-praktisch veranlagten Hanseaten somit alles klar.
Berliner Glatteis-Desaster
Im Zweifel gilt: Ein Blick in die lokale Gehwegreinigungssatzung (online auf der Website der Stadt oder Gemeinde zu finden) spart Geld und Ärger. Auch der gesunde Menschenverstand sollte trotz aller Gesetzestreue und (preussischer?) Untertanenmentalität aber womöglich nicht ganz außer Acht bleiben.
Aus süddeutscher Sicht ist die aktuelle Debatte in der Hauptstadt jedenfalls kaum nachvollziehbar. Gurkenwasser gegen das Glatteis wäre übrigens auch dort erlaubt. Aber ob das eine Lösung ist?