Ein Fan der türkischen Mannschaft Galatasaray Istanbul will die Feier des Meistertitels aus der Luft filmen. Die Polizei macht ihm einen Strich durch die Rechnung, denn die Regeln für den Drohnenflug sind streng.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Den Meistertitel der Mannschaft Galatasaray Istanbul haben am Samstag Hunderte Fußballfans in Stuttgart gefeiert. Einer von ihnen wollte den Jubel aus der Luft aufnehmen und ließ eine Drohne aufsteigen. Die Polizei unterband das und beschlagnahmte das Fluggerät des 28-jährigen Mannes. Denn es ist verboten, Drohnen über Menschenmengen aufsteigen zu lassen. Auch dürfen die Flieger nicht zu nahe an Flughäfen und Hubschrauberlandeplätzen in der Luft sein, letztere existieren in der Stadt auf den Krankenhäusern. Geahndet wird der Drohnenflug als Verstoß gegen die Regelungen des Luftverkehrs.

 

Ministerium erlässt 2017 eine neue Regelung

Das Bundesverkehrsministerium hat im vergangenen Jahr aufgrund der zunehmenden Beliebtheit der Drohnen bei Privatleuten und gewerblichen Nutzern eine neue Drohnenverordnung erlassen, in der genau hinterlegt ist, wo und wie man mit den Geräten fliegen darf. Drohnen mit einem Gewicht von weniger als fünf Kilogramm muss der Pilot immer so steuern, dass er sie noch sehen kann. Verlässt das Fluggerät diesen Bereich, muss er es zurückholen. Auch dürfen die Drohnen nicht über sogenannten sensiblen Bereichen in die Luft gehen. Dazu zählt der Gesetzgeber neben Menschenansammlungen und wichtigen Behörden auch Gefängnisse, Industrieanlagen und Krankenhäuser. Zudem werden darunter Einsatzorte der Polizei verstanden. Dieser Punkt ist deswegen besonders interessant, weil in Baden-Württemberg zurzeit die Polizei selbst Drohnen bei gewissen Einsätzen aufsteigen lässt, um das Geschehen zu überwachen.

Der Flug über Nachbars Garten ist tabu

Tabu sind auch bestimmte Verkehrswege, etwa Autobahnen. Außerdem dürfen weder Privatleute noch gewerbliche Nutzer ihre Drohnen in den Kontrollzonen der Flughäfen in Deutschland fliegen lassen, das gilt auch für die An- und Abflugbereiche. Flüge in einer Höhe von über 100 Metern sind erlaubt, wenn die Drohne über einem Gelände fliegt, für das eine allgemeine Erlaubnis vorliegt, von dort Flugmodelle aufsteigen zu lassen. Sonderregelungen sind für Drohnenpiloten möglich, die eine gültige Erlaubnis als Luftfahrzeugführer hat.

Das Filmen in Nachbars Garten ist übrigens auch verboten. Es sei denn, die Nachbarn wollten schon immer mal ihren Goldfischteich von oben sehen und erlauben es dem Piloten. Dann geht das.