Der IT-Konzern Hewlett-Packard darf die Berufsgenossenschaft in Deutschland nicht wechseln. Der Fall hat laut einem Gerichtssprecher bundesweite Bedeutung, weil sich auch andere IT-Firmen für einen Wechsel interessieren.

Stuttgart/Böblingen - Der IT-Konzern Hewlett-Packard darf die Berufsgenossenschaft in Deutschland nicht wechseln. Die bisherige Zuordnung zur Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse sei rechtmäßig, teilte das Landessozialgericht am Mittwoch mit. HP wollte demnach in die günstigere Verwaltungs-Berufsgenossenschaft wechseln. Der Fall habe bundesweite Bedeutung, so ein Gerichtssprecher, weil auch andere IT-Firmen sich für einen Wechsel interessierten.

 

2010 hatte HP den Wechsel beantragt. Die Begründung: Man habe sich mehr und mehr hin zu einem verwaltenden Unternehmen entwickelt, nachdem HP nicht mehr in Deutschland produzierte. Vor dem Landessozialgericht hat schon die Schiedsstelle für Katasterfragen gegen einen Wechsel votiert. HP zog vor Gericht und bekam in der ersten Instanz Recht. Das Landesozialgericht hob das Urteil aber auf: HP sei nach wie vor bei Servern, Datenspeichern und Netzwerktechnologien an Wertschöpfungsprozess und Organisation beteiligt. Ein HP-Sprecher war nicht für einen Kommentar erreichbar.

Bundesweit beschäftigt HP Enterprise noch etwa 7000 Mitarbeiter an verschiedenen Standorten, hatte aber jüngst die Auslagerung von mehr als 1000 Mitarbeitern an Dienstleister angekündigt. Der US-Konzern hatte sich im Herbst aufgespalten. Die Dienstleistungen für Unternehmen sind nun bei Hewlett Packard Enterprise angesiedelt. Das Geschäft mit PCs und Druckern wird bei HP Inc. weitergeführt.