Deutsche Küste
Von Ostfriesland bis Usedom gilt aktuell 2 G für Übernachtung und in Restaurants. Das hat zu einigen Stornierungen ungeimpfter Gäste geführt, so dass vorher ausgebuchte Gegenden wie Sylt oder Norderney nun doch freie Betten melden.
Deutsche Alpen
Auch in Bayern gilt wie in ganz Deutschland 2 G in Restaurants und Hotels, teilweise auch freiwillig 2 G plus. In den bayerischen Hotspots mit einer Inzidenz über 1000 finden überhaupt nur noch Geschäftsleute ein Bett für die Nacht. Auch in den bayerischen Bergbahnen gilt jetzt nur noch 2 G: Man muss also nur noch geimpft oder genesen und nicht mehr zusätzlich täglich getestet sein.
Lesen Sie aus dem Plus-Angebot: Reisen auf Mallorca
Österreich
Die Alpenrepublik macht’s spannend: Nach dem Kurzzeit-Lockdown öffnen am 12. Dezember die Skihotels nur in Tirol und Vorarlberg. Salzburg, Oberösterreich und vermutlich auch Kärnten warten noch bis 17. Dezember. Skigebiete durften auch schon im Lockdown geöffnet bleiben, allerdings nur für Geimpfte und Genesene. Deutsche dürfen – anders als im Vorwinter – problemlos einreisen und skifahren, aber eben mindestens bis 17. Dezember teilweise nicht übernachten.
Von Südtirol bis Sizilien steigen die Inzidenzen. Bislang kann man mit Impfung oder Test aber relativ problemlos Urlaub machen. Zur Einreise braucht man eine Online-Anmeldung. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Bergbahnen müssen die Urlauber den Green Pass dabei haben, wie das EU-Covid-Zertifikat in Italien heißt, und belegen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. In den Restaurants gilt 2 G. Gratistests gibt es nicht mehr. Diskotheken sind geöffnet, man darf aber auch hier nur mit 2 G rein.
Lesen Sie aus unserem Plus-Angebot: Reisen auf dem Rhein
Das im Vorjahr so hart getroffene Land sonnt sich aktuell noch in verhältnismäßig günstigen Pandemiewerten. Doch die Inzidenzen ziehen gerade an. Deutsche Urlauber brauchen 3 G, weil Deutschland aus spanischer Sicht als Risikogebiet gilt. Zusätzlich ist das elektronische Einreiseformular Spain Travel Health nötig, ohne das man nicht ins Flugzeug steigen darf. Auf Mallorca wurden gerade die Vorschriften verschärft: Ins Restaurant oder die Disco geht es für Ungeimpfte nur noch mit Test. Auf den Kanaren herrscht dagegen in Restaurants bislang nur Maskenpflicht bis zum Tisch, es wird jedoch schon über 3 G diskutiert.
Die beiden beliebten Sonnenziele locken deutsche Urlauber mit günstigen Preisen und verhältnismäßig unproblematischen Einreisevorschriften – 3 G und Internetanmeldung. Sie sind aber aus deutscher Sicht Hochrisikogebiete. Geimpfte und genesene Urlauber muss das nicht sonderlich stören. Ungeimpfte müssen dagegen nach der Rückreise in Deutschland für mindestens fünf Tage in Quarantäne. Das gilt auch für Kinder unter zwölf Jahren, die ja offiziell noch gar keine Impfmöglichkeit haben.
Emirate
Im Emirat Dubai sind die Sieben-Tage-Inzidenzen minimal: Sie liegen seit Wochen unter 5. Diesen Winter kommt zum Wolkenkratzer-Strandurlaub als weitere Attraktion die Expo, die noch bis 1. März 2022 in dem Wüstenstaat stattfindet. Zur Einreise benötigt man einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test oder eine mindestens 28 Tage zurückliegende Zweitimpfung. Außerdem ist eine Auslandskrankenversicherung nachzuweisen.
8, 10 und 16: Das sind aktuell die geradezu paradiesischen Sieben-Tage-Inzidenzwerte von Kuba, Jamaika und der Dominikanischen Republik. Manch sonnenhungriger Festflüchter denkt da an einen Traumurlaub in trüber Zeit. Das unkalkulierbare Risiko heißt Omikron. Eine Erklärung zum Virusvariantengebiet würde für deutsche Urlauber bei der Rückkehr 14 Tage Quarantäne bedeuten.
Kostenlos stornieren bei Hochstufung?
Kosten
Kann man seine Reise kostenlos stornieren, wenn ein Land zum Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet erklärt wird? Darüber streiten sich die Reisejuristen. Der emeritierte Kemptener Professor Ernst Führich stellt sich auf die Seite der Reiseindustrie und sagt: „Wer nach zwei Jahren Pandemie trotzdem bucht, reist auf eigene Gefahr und hat die vertraglich vereinbarten Stornokosten zu tragen.“
Versicherung
Der Würzburger Spezialrechtsanwalt Kay Rodegra hält zumindest die Einstufung eines Landes zum Virusvariantengebiet für einen berechtigten Reiserücktrittsgrund, allerdings nur bei Pauschalreisen. Er sagt: „Ich würde bis zwei Wochen vor Reiseantritt warten und auch zunächst Rücksprache mit dem Reiseveranstalter halten.“ Versicherbar ist das Risiko, dass ein Urlaubsland Hochrisiko- oder Variantengebiet wird, momentan nicht.