Im Januar hat in Ettlingen ein Jäger seine Tochter bei Jagdvorbereitungen mutmaßlich versehentlich erschossen. Die Staatsanwaltschaft hat ein Waffengutachten in Auftrag gegeben.

Ettlingen - Der Fall eines Jägers, der in Ettlingen (Kreis Karlsruhe) in der heimischen Wohnung seine Tochter erschossen hatte, hat im Januar Schlagzeilen gemacht. Die Ermittlungen der Karlsruher Staatsanwaltschaft sind noch nicht abgeschlossen. Das bestätigt Pressesprecher Tobias Wagner auf Anfrage. Warum sich der Schuss aus der geladenen Waffe in der Wohnung löste, ist immer noch nicht aufgeklärt.

 

Sowohl der Vater als auch die Mutter, die zum fraglichen Zeitpunkt ebenfalls im Raum waren, als der Schuss fiel, hätten sich bei der Vernehmung nicht mehr dazu geäußert. Die Staatsanwaltschaft hat ein Waffengutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, ob womöglich auch ein technischer Fehler vorgelegen haben könnte. Klar ist, der Jäger hätte seine Waffe gar nicht in der Wohnung laden dürfen. Die gültigen Unfallverhütungsvorschriften sehen vor, dass eine Waffe erst unmittelbar vor der Jagdausübung geladen werden darf.

Beim dem dramatischen Vorfall war die 19-jährige Tochter des Jägers vom Schuss schwer verletzt worden und anschließend im Krankenhaus gestorben. Ob es überhaupt zu einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung kommt, ist laut der Staatsanwaltschaft ebenfalls noch völlig offen.