Elf Verhandlungstage lang hat sich die 4. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart schon mit dem tödlichen Unfall an der Rosensteinstraße befasst. Zwei weitere Tage sind für das Zeugenprogramm vorgesehen.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Rund 100 Zeugen, zwei Sachverständige und 16 Verhandlungstage innerhalb von zwei Monaten: Das sind die Eckdaten des Jaguar-Prozesses, der seit dem 11. September gegen einen 21-jährigen Stuttgarter vor der 4. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts läuft. Bald ist das Zeugenprogramm absolviert, dann sollen die Sachverständigen zu Wort kommen.

 

Am 25. Oktober, also am kommenden Freitag, soll die Beweisaufnahme abgeschlossen sein. Das hat die Vorsitzende Richterin Cornelie Eßlinger-Graf an einem der zurückliegenden Verhandlungstage angekündigt. Dann haben die Verfahrensbeteiligten gehört, wie Freunde des Angeklagten die Nacht erlebten: Der junge Mann hatte einen Jaguar F-Type R gemietet, war damit durch die Stadt und über die Autobahn gerast, bevor es kurz vor Mitternacht zum fatalen Unfall. An der Rosensteinstraße, beim Kino Ufa-Palast, verlor er bei 168 Stundenkilometern die Kontrolle über den Wagen und prallte in den Kleinwagen eines jungen Paares, das auf der Stelle tot war. Die Freunde beschrieben, wie der eher zurückhaltende und wohlerzogene, wohl auch in Schule und Ausbildung strebsame Heranwachsende in jeder Nacht unterwegs war, wen er mitnahm, wie er aufs Gas drückte – und wie er sonst Auto fuhr, wenn er keine 550 PS unter sich hatte. Außerdem hörte das Gericht eine Reihe von Zeugen, die den Mann nicht kannten, denen der Wagen an jenem Tag aber aufgrund der extremen Fahrweise aufgefallen war. Zu Wort gekommen sind bislang auch Polizeibeamte, eine Mitarbeitern des Kriseninterventionsteams, die Freundin des Angeklagten und nicht zuletzt die Eltern der Opfer, die berichteten, welchen Schmerz sie spürten und spüren.

Die Beweisaufnahme soll bald abgeschlossen sein

Mit dem Ende der Beweisaufnahme ändert sich dann in der kommenden Woche das Programm. Dann werden die Sachverständigen das Wort haben. Am Verfahren beteiligt ist ein Jugendpsychiater, der ein Gutachten über den jungen Autofahrer erstellt hat, der zum Zeitpunkt des Unfalls noch 20 Jahre alt war und als Heranwachsender deswegen vor einer Jugendkammer steht. Außerdem wird ein Kraftfahrzeugs-Sachverständiger berichten, was er über den Unfallhergang herausfinden und rekonstruieren konnte. All diese Fakten gilt es dann für die Staatsanwältin, die Verteidiger des Angeklagten und die Anwälte der Nebenkläger einzuordnen und zu bewerten, bevor dann im November die Schlussvorträge, die Plädoyers, gehalten werden. Mit Spannung erwarten Prozessbeobachter, ob die Staatsanwaltschaft bei ihrem Mordvorwurf bleiben wird – diesen wollen die Verteidiger vom Tisch bekommen. Die Anwälte der Nebenklage sind dafür, kein Jugendstrafrecht anzuwenden. Dem treten die Verteidiger wiederum entschieden entgegen.

Das Verfahren wird am Montag, 21. Oktober und am Freitag, 25. Oktober, in dieser Woche fortgesetzt. Das Urteil wird am 15. November erwartet.