Der vorletzte Tag im Prozess gegen den 21-jährigen Jaguar-Raser ist der Tag der Verteidiger: Sie halten ihre Plädoyers. Von Anfang an wollten sie den Mordvorwurf vom Tisch bekommen. Gelingt ihnen das nun?

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Wenn es nach den Verteidigern geht, dann wird der erste Raser-Prozess mit einer Mordanklage in Baden-Württemberg nicht mit einem Urteil wegen Mordes enden. Schon nach der Anklageverlesung hatten sie klargemacht, dass sie diesen Vorwurf vom Tisch bekommen wollen. Das hätte auch eine deutliche Auswirkung auf das Strafmaß, das bei einer dann in Betracht kommenden fahrlässigen Tötung geringer wäre.

 

Der Angeklagte war mit einem gemieteten Jaguar F-Type am späten Abend des Aschermittwoch mit Tempo 168 auf der Rosensteintraße gerast. Durch einen Fahrfehler verlor er die Kontrolle und schleuderte gegen den Wagen eines jungen Paares, das im Ufa-Palast gearbeitet hatte. Die beiden waren sofort tot.

Die Plädoyers werden hinter verschlossenen Türen gehalten

Die Staatsanwältin hat vergangene Woche eine Jugendstrafe von sechs Jahren wegen Mordes für den jungen Mann aus dem Nordbahnhofviertel gefordert. Im ähnlichen Rahmen bewegten sich auch die Anträge des Anwaltes der Eltern des getöteten 25-Jährigen, der am Steuer des Kleinwagens saß. Diese beiden Nebenklagevertreter plädierten für die Anwendung des Jugendstrafrechts. Nur die Vertreterin der Eltern der 22 Jahre alten Frau auf dem Beifahrersitz des Kleinwagens war dafür, den zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alten Stuttgarter als Erwachsenen zu verurteilen und forderte eine lebenslange Haftstrafe.

Die Schlussvorträge der Verteidiger werden ebenso wie das letzte Wort des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Das ist gesetzlich so geregelt, wenn wie im vorliegenden Fall darin Argumente aus in nichtöffentlicher Sitzung vorgetragenen Gutachten vorkommen. Die Verteidigung hatte erfolgreich beantragt, die Öffentlichkeit beim jugendpsychiatrischen Gutachten und dem Bericht der Jugendgerichtshilfe auszuschließen. Davon ist auch nichts an die Öffentlichkeit gelangt. Die Tatsache, dass zwei der drei Nebenklagevertreter in ihren Plädoyers die Anwendung des Jugendstrafrechts zugrunde legen, lässt jedoch Rückschlüsse zu: Offenbar enthielt das Gutachten deutliche Anhaltspunkte, dass der 21-Jährige sich noch nicht wie ein Erwachsener verhält. Denn die Nebenklagevertreter hatten sich zu Prozessbeginn am Rande der Verhandlung alle für Erwachsenenstrafrecht ausgesprochen. Den Mordvorwurf sahen aber alle drei bestätigt.

Das Urteil soll am Freitag, 15. November, fallen.