Mord oder fahrlässige Tötung? Das Urteil gegen den Jaguar-Raser von der Rosensteinstraße fällt am Freitag. Die Staatsanwaltschaft ist im Plädoyer bei ihrem Mordvorwurf geblieben.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Sieht das Gericht im Fall der Raserfahrt eines 21-jährigen Stuttgarters den Mordvorwurf bestätigt, den die Staatsanwaltschaft erhoben hat? Oder schätzt sie die Tat als fahrlässige Tötung ein? Das ist die zentrale Frage am Ende des Prozesses gegen den 21 Jahre alten Mert T. aus dem Nordbahnhofviertel, der am 6. März einen tödlichen Unfall mit einem gemieteten Jaguar verursachte. Das Urteil wird am heutigen Freitag erwartet.

 

Die Staatsanwaltschaft hat für eine Verurteilung wegen Mordes und eine Jugendstrafe von sechs Jahren plädiert. Die Verteidiger des jungen Mannes sind für einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung und eine Jugendstrafe von höchstens zwei Jahren, die sie zur Bewährung ausgesetzt wissen wollen.

Es ist der erste Mordprozess gegen einen Raser im Land

Sollte die 4. Jugendkammer unter Vorsitz der Richterin Cornelie Eßlinger-Graf zum gleichen Schluss kommen wie die Staatsanwaltschaft und den Fall als Mord einstufen, wäre dies das erste Mordurteil in Baden-Württemberg gegen einen Raser. Und nicht nur das, auch bundesweit wäre es einmalig: Bei anderen Fällen war es im Vorfeld des tödlichen Crashs zu einer Verfolgungsfahrt mit der Polizei oder zu einem illegalen Autorennen gekommen. Eine Raser, der allein unterwegs war, ohne andere beteiligte Autofahrer, hat so ein Urteil noch nicht getroffen.

Der junge Mann soll laut dem technischen Gutachten bis zu 168 Stundenkilometer schnell durch die Rosensteinstraße gerast sein, kurz bevor der tödliche Unfall geschah. Das Gaspedal war, wie die Bordinstrumente verrieten, bis wenige Sekunden vorm Aufprall bis zum Anschlag durchgedrückt. Kurz ging er auf die Bremse, bevor er Augenblicke später das Lenkrad verriss. Er hatte nach einer lang gezogenen Kurve einen Linksabbieger gesehen und diesem ausweichen wollen. Er kam nach links von der Fahrbahn ab und raste in einen Kleinwagen. Dessen Insassen, die 22-jährige Jaqueline und der 25-jährige Riccardo, waren auf der Stelle tot. Ihre Eltern verfolgten den Prozess als Nebenkläger. Riccardos Bruder ließ sich durch einen Anwalt vertreten.