Jahrelang zu wenig fürs Wasser bezahlt Abrechnungspanne im Fellbacher Badepark F3

Verbraucht wurde viel Wasser im Fellbacher F3, bezahlt aber nur ein Bruchteil. Foto: Peter D. Hartung

Nach einem erst nach sechs Jahren entdeckten Berechnungsfehler der Fellbacher Stadtwerke beim Freizeitbad F3 erhalten 24 000 Haushalte ihr Geld zurück – Auslöser ist eine reichlich peinliche Panne.

Rems-Murr: Sascha Schmierer (sas)

Fellbach - Durch eine Abrechnungspanne beim Wasserverbrauch des Badeparks F3 haben die Stadtwerke den gut 24 000 Fellbacher Haushalten jahrelang zu viel Geld abgeknöpft. Auch Unternehmen mussten für Wasser und Abwasser mehr bezahlen als rechnerisch nötig. Denn mit dem Geld mussten seit 2013 auch die annähernd 630 000 Kubikmeter Wasser abgedeckt werden, die dem lokalen Energieversorger beim Fellbacher Familienbad durch die Lappen gegangen sind. Von den Stadtwerken unbemerkt, hatte die an eine Betriebsgesellschaft verpachtete Freizeiteinrichtung immerhin sechs Jahre lang nur ein Zehntel des tatsächlich verbrauchten Wassers bezahlt.

 

„Es ist etwas passiert, das nicht hätte passieren dürfen“

„Es ist etwas passiert, das nicht hätte passieren dürfen“, gibt der Stadtwerke-Geschäftsführer Gerhard Ammon kleinlaut zu Protokoll. Er spricht von einem finanziellen Schaden von 2,3 Millionen Euro – etwas mehr als die Hälfte des Betrags stammt vom nicht bezahlten Frischwasser, die andere Hälfte rührt von der nach dem Wasserverbrauch berechneten Schmutzwassergebühr. Auslöser des erst nach der coronabedingten Übernahme des Freizeitbads entdeckten Fehlers war ein sogenannter Verbundzähler für Großabnehmer. Bauartbedingt registriert das Gerät nicht jeden einzelnen Kubikmeter, sondern steigt erst nach der nächsten Kommastelle ein.

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Dass das auf dem Zähler angezeigte Ergebnis deshalb auch mit dem Faktor Zehn multipliziert werden muss, war in der Abrechnungssoftware der Stadtwerke allerdings nicht hinterlegt – weshalb der Badepark über Jahre hinweg viel zu kleine Rechnungen erhielt. Eine Absicht kann, das hat ein von den Stadtwerken in Auftrag ergebenes Prüfgutachten ergeben, bei der Panne wohl nicht unterstellt werden. Auch von einem Vorwurf der persönlichen Bereicherung kann offenbar keine Rede sein. Dennoch hat sich der Stadtwerke-Chef Gerhard Ammon für die Affäre entschuldigt und mit verschärften Arbeitsanweisungen auf die Fehlerkette reagiert.

Verschärfte Arbeitsanweisungen folgen der Fehlerkette

Zum vergessenen Multiplikationsfaktor kam nämlich, dass der Ableserhythmus mit Eröffnung des Badeparks von einem jährlichen in einen monatlichen Turnus geändert wurde. Was wegen der zeitnahen Kontrolle gut gemeint war, hatte fatale Folgen: Durch das deutlich kleinere Mengengerüst fiel nicht mehr ins Auge, dass der Wasserverbrauch weder zu den Erfahrungswerten für das alte Hallenbad noch zu den Prognosedaten für den neuen Badepark passte.

Erkannt wurde das Problem erst, als im Herbst 2019 im F3 ein neuer Zähler eingebaut wurde – und der trotz der monatelang andauernden Corona-Schließung deutlich höhere Verbrauchswerte lieferte als in Normalzeiten. Der Verdacht, dass bei der Abrechnung etwas nicht stimmen kann, kam dem Stadtwerke-Chef selbst, wochenlang fahndete er nach der Ursache für den Differenzbetrag. „Ich habe wirklich nicht gut geschlafen“, sagt der 54-jährige Manager über die Aufklärung.

Muss auch dem ehemaligen Betreiber ein Vorwurf gemacht werden?

Unabhängig vom Kontrollsystem sollen den Bürgerinnen und Bürgern die zu viel gezahlten Beträge noch in diesem Jahr erstattet werden. Laut Fellbachs Finanzbürgermeister Johannes Berner schlägt die Datenpanne bei einem Durchschnittshaushalt mit 24 Euro pro Jahr zu Buche – zurückgerechnet bis ins Jahr 2013 ergibt das etwas über 140 Euro.

Eingeschaltet ist wegen der Aufsicht über die Kalkulation der Wassergebühren auch die Landeskartellbehörde für Energie. Ob die Abrechnungsaffäre auch personelle Konsequenzen nach sich zieht, ist unklar, aber wenig wahrscheinlich. Ebenfalls noch geprüft wird, ob der bis zur Übernahme durch die Stadt im Sommer 2019 für den Betrieb des Badeparks zuständigen G1 ein Vorwurf gemacht werden muss. Ein Gutachten, das mögliche rechtliche Konsequenzen des Abrechnungsfehlers beleuchten soll, steht laut Gerhard Ammon und Johannes Berner noch aus.

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